Kirchheim

„Anmache“ reicht nicht für Haft

Belästigung Durch aggressives Auftreten und sexuelle Beleidigung war ein 25-Jähriger am Samstag in der S-Bahn aufgefallen. Trotzdem gab es keine rechtliche Handhabe, ihn deswegen einzusperren. Von Andreas Volz

In der S-Bahn zwischen Kirchheim und Wendlingen waren am Samstag junge Frauen belästigt worden. Staatsanwaltschaft und Polizei e
Symbolbild.  Foto: Carsten Riedl

Ein 25-Jähriger belästigt in der S-Bahn Mädchen und junge Frauen. Er wird angezeigt, von der Polizei vernommen, wieder auf freien Fuß gesetzt und macht munter weiter. Beim zweiten Vorfall dasselbe „Spiel“: Belästigung, Festnahme, Freilassung. Wer macht hier was falsch? Das fragen sich die unfreiwillig Beteiligten, aber auch viele Leser des Artikels, der am Montag im Teckboten zu diesem Vorfall zu lesen war.

Klare Antwort: Der Einzige, der hier was falsch macht, ist der Kameruner, der die Frauen „lautstark und zunehmend aggressiv“ anspricht, mit dem eindeutigen Ziel der Kontaktaufnahme. Außerdem verfolgt er sie und begrapscht sie – am Knie und am Arm. Natürlich muss man sich so etwas nicht gefallen lassen, und man kann, darf und soll den Aggressor auch deutlich darauf hinweisen, dass sein Verhalten unerwünscht ist. Es ist sicher auch richtig, die Polizei zu rufen, wenn die Belästigungen dann weitergehen.

Aber: Die Polizei kann nicht viel dagegen unternehmen. Sie kann den Mann nicht einfach einsperren. Das könnte sie ohnehin nur auf richterliche Anordnung. Und auch die richterliche Anordnung folgt nicht einer willkürlichen Entscheidung, sondern Recht und Gesetz. Das Gesetz bietet in den beschriebenen Fällen jedoch keine Handhabe, um den Mann unter Arrest zu stellen – noch nicht einmal für eine einzige Nacht.

Jan Holzner, Pressesprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, erklärt die Hintergründe: „Da braucht es einen Haftgrund. Die Untersuchungshaft kann durchaus der Verhinderung künftiger Straftaten dienen. In solchen Fällen geht es aber um schwere Sexualstraftaten.“ Was den Opfern der lästigen Belästigungen nicht gefallen wird und was sie sogar empören dürfte: Strafrechtlich betrachtet bewegen sich die Vorfälle vom Samstag im Bereich der sexuellen Beleidigung. Jan Holzner meint dazu: „Das sind Dinge, die für die Betroffenen extrem ärgerlich sind. Aber für eine Untersuchungshaft reichen sie nicht aus.“

Ein ganz wichtiger Haftgrund ist die Verhältnismäßigkeit, sagt Jan Holzner. Die sei bei „niederschwelligen Straftaten“ wie der sexuellen Beleidigung aber nicht gegeben. Der Übergang von der „Beleidigung auf sexueller Ebene“ zur sexuellen Nötigung beginne mit gewaltsamem Festhalten. Wer dann versucht, einen Kuss zu erzwingen oder eine Frau an der Brust zu berühren oder gar im Genitalbereich, bei dem wäre der Tatbestand der Nötigung erfüllt.

Der Pressestaatsanwalt bezieht sich dabei auf einen anderen Fall, der im Juli in Kirchheim für große Aufregung gesorgt hatte: „Ein Täter, der im Strömungskanal des Freibads Minderjährige belästigt hat, kam in Untersuchungshaft. Er ist Anfang November wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.“ Er sitzt nach wie vor in U-Haft, bis zur Berufungsverhandlung Mitte Februar.

„Aufdringliche Anmache“ könne das subjektive Sicherheitsgefühl durchaus beeinträchtigen, gibt Jan Holzner zu. Aber die Staatsanwaltschaft kann erst dann die Strafverfolgung aufnehmen, „wenn etwas passiert ist“. So weit war es am Samstag in der S‑Bahn wohl zum Glück doch nicht gekommen. Polizeihauptkommissar Christian Wörner, Pressesprecher bei der Polizeidirektion Reutlingen, bestätigt diese Aussagen: „Wenn ein Richter entscheidet, dass die Gewahrsamnahme nicht infrage kommt, wird kein Polizeibeamter das Gegenteil machen.“ Dann müsse man den Verdächtigen eben wieder laufen lassen. Die einzige Möglichkeit, die vielleicht bestanden hätte, wäre gewesen, den 25-jährigen Kameruner über Nacht in eine Ausnüchterungszelle zu stecken. „Er hatte zwar getrunken“, sagt Christian Wörner, „aber dafür reichte sein Alkoholisierungsgrad nicht aus.“

Auf den Aufenthaltsstatus des Kameruners dürften sich die Ereignisse vom Samstag übrigens auch kaum auswirken. Das eine hat mit dem anderen nicht viel zu tun. Jan Holzner sagt dazu: „Die zuständige Ausländerbehörde entscheidet da völlig unabhängig von uns.“ Für die Staatsanwaltschaft spiele es bei der Betrachtung solcher einzelner Taten überhaupt keine Rolle, welchen Aufenthaltstitel ein Verdächtiger hat.