Kirchheim

Stadt fordert und fördert den Sport

Zuschüsse Kirchheim zahlt mehr Geld an die Vereine – abhängig von der Zahl der jugendlichen Mitglieder. Zugleich soll die Beteiligung an Betriebskosten steigen. Von Andreas Volz

Auch an den Betriebskosten für Sportanlagen im Freien werden die Vereine in Kirchheim ab 2017 beteiligt.Foto: Jean-Luc Jacques
Auch an den Betriebskosten für Sportanlagen im Freien werden die Vereine in Kirchheim ab 2017 beteiligt.Foto: Jean-Luc Jacques

Der Sport in Kirchheim bekommt künftig mehr Geld von der Stadt. Zugleich wird die bisherige Nebenkostenbeteiligung der Vereine ab 2017 neu gestaltet. Mit einbezogen in die neue Betriebskostenbeteiligung sind auch Sportflächen im Freien. Um einen entsprechenden Mehrbetrag werden die Vereine künftig also zur Kasse gebeten.

Trotzdem gibt es für die Vereinsvorstände und Kassierer eine gute Nachricht: Unterm Strich müssten sie mehr Geld zur Verfügung haben, weil die jährlichen Zuschüsse um 44 000 Euro erhöht werden sollen, während die Betriebskostenbeteiligung nur um 22 000 Euro höher ausfallen soll als die bisherige Nebenkostenbeteiligung. Im Einzelfall mag es natürlich anders aussehen – je nach Mitgliederstruktur, Sportart und Nutzerverhalten.

Als Ziele der Sportförderung nennt Gabriele Huttenlocher von der Abteilung Bildung, einerseits ausreichend Sportstätten zur Verfügung zu stellen, andererseits „die Sportvereinslandschaft zielgerichtet weiterzuentwickeln“ und drittens die „Jugendquoten“ zu erhöhen. Die beiden letztgenannten Punkte seien sogar das „Herzstück“ der neuen Vereinsförderung.

Deshalb wird der Zuschuss, den die Stadt pro jugendlichem Vereinsmitglied und Jahr zahlt, von 7,67 Euro auf 15 Euro erhöht. Im Gegenzug entfallen die bisherigen 1,53 Euro pro erwachsenem Vereinsmitglied komplett. Dafür allerdings erhöht die Stadt Kirchheim den Geschäftsstellenzuschuss von 0,31 auf ganze zwei Euro pro Vereinsmitglied. Voraussetzung: Der Nachweis einer professionell geführten Geschäftsstelle muss entsprechend vorliegen.

Ganz neu ist die Projektförderung. Bis zu 5 000 Euro jährlich zahlt die Stadt als Zuschuss an Vereine, die neue Projekte anbieten wollen, um beispielsweise den Sport an Schulen oder Kindergärten voranzutreiben.

Die Zuschüsse sind indessen nur die eine Seite der neuen Regelungen zur Sportförderung. Auch die Betriebskosten sind auf den Prüfstand gekommen. Wenn die Vereine künftig nicht nur pauschal an den Nebenkosten für die Hallennutzung beteiligt sind, sondern auch an den Betriebskosten für Sportplätze oder auch für das Freibad, dann bezweckt die Stadt damit eine Art ausgleichende Gerechtigkeit. Zwar fallen auf dem Fußballplatz selbst keine Heizkosten an. Aber die Pflege des Geländes oder der Strom für das Flutlicht beziehungsweise für Umkleidekabinen – die wiederum beheizt sind – kosten eben auch Geld.

1,13 Prozent der Betriebskosten will die Stadt auf die Vereine umlegen, was einer Summe von 1,10 Euro pro Stunde Hallennutzung entspreche. Zu zahlen ist das ab 2017 auch für die Ferienbelegung, die bislang ausgenommen war. Eine weitere Vergünstigung, die die Stadt abschafft, ist die Erstattung von Eintrittsgeldern für Wassersportler. Sie müssen ihren Eintritt ins Freibad also selbst bezahlen. Die Ausübung ihres Sports wird also – zumindest was den Eintritt betrifft – mit dem reinen Badevergnügen gleichgestellt.

Geförderte Gruppen in Kirchheim sind die Vereine mit Sitz in der Teckstadt sowie die Volkshochschule, die Familien-Bildungsstätte und die Kirchheim Knights. Hinzu kommen Schulen für ihren Sportunterricht – städtische wie private. Nicht gefördert dagegen werden Betriebssportgruppen sowie auswärtige Vereine oder Organisationen, die eine Sportfläche in Kirchheim nutzen wollen. Sie zahlen auch höhere Tarife bei der Betriebskostenbeteiligung.

Die Erhöhung der Sportzuschüsse von bislang 75 000 Euro auf 119 000 Euro im Jahr soll für mindestens drei Jahre fortbestehen. Der Gemeinderat hat sich darauf geeinigt, für die Klausurtagung im Frühjahr 2019 neue Zahlen erstellen zu lassen, um gegebenenfalls für den Haushalt 2020 neue Vorgaben beschließen zu können.

Anders sieht es bei der Betriebskostenbeteiligung aus, die 2017 auf rund 51 000 Euro steigen soll. Hier sind die 1,13 Prozent festgeschrieben, die abhängig von den tatsächlich entstehenden Kosten zu zahlen sind. Bedingt durch die Umstellung der städtischen Buchführung auf die Doppik lassen sich diese Kosten inzwischen genau beziffern. Jedes Jahr aufs Neue.