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Bewährungsstrafe mit Auflagen für Amokfahrer

Urteil Ein psychisch kranker Mann, der sich eine filmreife Verfolgungsfahrt geleistet hat, wurde verurteilt.

Region. Der 26-jährige Autofahrer, der sich auf der Autobahn zwischen Aichelberg und Wendlingen mit der Polizei eine filmreife Verfolgungsjagd leistete und dabei auch zwei Streifenwagen rammte, leidet nach dem jetzigen Urteil des Stuttgarter Landgerichts an einer paranoiden Psychose. Für die Verkehrs-Straftaten ist er daher schuldunfähig und muss sich laut Gerichtsurteil jetzt fünf Jahre lang psychiatrisch behandeln lassen.

Von einer Zwangseinweisung des 26-Jährigen in ein psychiatrisches Krankenhaus sahen die Richter der 17. Großen Strafkammer in Stuttgart dagegen noch mal ab. Sie verfügten, dass diese „Unterbringung“ zur Bewährung ausgesetzt ist. Immerhin war der 26-Jährige vor seiner wilden Amokfahrt in der Nacht zum 8. Februar letzten Jahres noch nicht im Straßenverkehr aufgefallen. Für die vorsätzlichen Verkehrsgefährdungen, den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, die Sachbeschädigung, Körperverletzung und Widerstandshandlungen konnte er daher vom Gericht nicht bestraft werden, da er im „krankhaften Zustand das Unrechte seiner Taten nicht habe einsehen können“, heißt es in der gestrigen richterlichen Entscheidung.

Aggressive Fahrmanöver

An jenem 8. Februar hatte gegen 23 Uhr ein Autofahrer auf der A 8 bei Aichelberg die Polizei benachrichtigt, weil der Beschuldigte mit seinem Opel sich mehrfach aggressiv und verkehrswidrig vor andere Autofahrer setzte, diese abbremste und dann mit überhöhter Geschwindigkeit weiterfuhr. Als er von der alarmierten Autobahnpolizei gestoppt werden sollte, nötigte er deren Fahrzeuge durch ähnliche Manöver, drängte die Dienstfahrzeuge ab und rammte schließlich zwei der Streifenwagen, ehe er an einer Begrenzungsmauer bei Esslingen eingekeilt werden konnte. Dabei wurde ein Polizeibeamter verletzt.

In den drei Verhandlungstagen vor der Stuttgarter Strafkammer hatte der 26-Jährige seine damaligen gefährlichen Fahrmanöver zugegeben und bedauert, konnte sich aber letztlich nicht mehr an Einzelheiten erinnern. Er gab an, reichlich Alkohol und Drogen konsumiert zu haben, und verbunden mit der schweren psychischen Erkrankung hatte er bei der Festnahme ausgesagt, er befinde sich gerade in einem Traum.

Keine Strafe für Schuldunfähige

Wer im Zustand der Schuldunfähigkeit Straftaten begeht, kann nicht bestraft, sondern muss zur Sicherung der Allgemeinheit behandelt werden, notfalls zwangsweise in einer geschlossenen Anstalt. Dies ordnete das Gericht jetzt zwar an, setzte die Maßnahme aber zur Bewährung aus, da davon auszugehen ist, dass bei der ambulanten Intensivbehandlung keine Wiederholungsgefahr besteht und möglicherweise die Psychose geheilt wird. Zudem ist der 26-Jährige seinen Führerschein erst einmal los und darf erst nach Ablauf von drei Jahren wieder einen neuen Führerscheinantrag stellen.

Allerdings legte ihm das Gericht einige handfeste Bewährungsauflagen nahe: Fünf Jahre lang kein Alkohol- und Drogenkonsum, was durch ärztliche Kontrollen überwacht werde, ständiger Kontakt zu seinem Arzt wegen der Verordnung entsprechender Medikamente, die ebenfalls per monatlicher Bescheinigung dem Gericht nachgewiesen werden muss. Sollte der 26-Jährige gegen diese Auflagen verstoßen, drohen ihm eine zusätzliche dreijährige Haftstrafe und der Widerruf der Bewährung. Ein Bewährungshelfer soll ihm bei der Umsetzung der Auflagen behilflich sein. Bernd Winckler