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Wer ging auf wen los?

Mögliche Wende beim Prozess über die Wohnheim-Messerstecherei

Im Kirchheimer Messerstecher-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht kommt nach zwei Tagen Beweisaufnahme für die Verteidigung nur ein Freispruch infrage. Die zwei wegen versuchten Totschlags Angeklagten seien bei einem Kampf gegen eine Gruppe Afghanen ­schwerer verletzt worden, als das eine Opfer selbst.

Kirchheim/Stuttgart. Es ist der zweite Tag des Prozesses vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts gegen die beiden 23-, und 25-jährigen indischen Asylbewerber. Bei einem Streit um die Lautstärke der Musikanlage in der Unterkunft in der Charlottenstraße am 23. Dezember vergangenen Jahres in Kirchheim wurden Messer eingesetzt. Die Folge: Ein erheblich durch Schnitte am Körper verletzter 24-jähriger afghanischer Bewohner (wir berichteten).

Aus dem Munde der beiden Angeklagten hören die Stuttgarter Richter aber, dass das Opfer mitsamt seinen Freunden in der Tatnacht die Angeklagten angegriffen hätten. Am gestrigen zweiten Verhandlungstag wurde dieser Verdacht leicht erhärtet, nachdem das Gericht die ersten Zeugen vernommen hatte. Ein Arzt des Kirchheimer Klinikums, der das Opfer begutachtete, berichtete von mehreren Verletzungen bei einem 24-jährigen Afghanen, die aber nur oberflächlich waren. Dabei handelte es sich um Schnitte, allerdings bis zu zwölf Zentimetern Länge, an Wange, Brust, Armen und Händen.

Auf die Frage eines der beiden Verteidiger musste der nächste Zeuge – ein Kriminalbeamter aus Nürtingen – einräumen, dass auch zumindest einer der Angeklagten erheblichere Verletzungen davontrug, als das Opfer. Für die Verteidiger ein Hinweis, dass aus dieser Seite der erste Angriff gekommen sein könnte. Die Beschuldigten hatten am ersten Prozesstag den Vorwurf des versuchten Totschlags bestritten und berichtet, dass eine Gruppe Afghanen sie geschlagen hätte. Dabei seien sogar neben Fausthieben auch Pfannen als Schlagwerkzeuge benutzt worden. Und daher sollen auch die Verletzungen herrühren. Auffallend sei auch, so der Kriminalbeamte im Stuttgarter Zeugenstand, dass es sich um Schnittverletzungen an den Handgelenken handelt.

Mit ein Grund des damaligen nächtlichen Streits könnten auch die jeweiligen Alkoholspiegel der Kontrahenten gewesen sein. Gestern erfuhr die Öffentlichkeit, wie viel Alkoholika jeweils im Blut von Opfer und Beschuldigten zur Tatzeit festgestellt wurde: bis zu 1,4 Promille. Am morgigen Mittwoch soll in dem auf insgesamt vier Tage terminierten Prozess dazu noch ein Gutachter vernommen werden.