Die Szene wiederholt sich täglich an ganz verschiedenen Orten: Ein Auto muss wegen eines Hindernisses auf die Gegenfahrbahn ausweichen. Daraufhin nutzt der Gegenverkehr den Gehweg, zumindest mit zwei von vier Rädern. Das darf nicht sein. „Der Gehweg ist absolut tabu für Autos“, macht Kirchheims Ordnungsamtsleiter Marcus Deger klar.
Irene Strifler
Kirchheim. Das Ausweichen auf den Gehweg ist vor allem deshalb verboten, weil es dadurch zu gefährlichen Situationen für Fußgänger kommen kann. Wer dennoch mit seinem vierrädrigen Vehikel auf dem Gehweg angetroffen wird, kann zur Kasse gebeten werden.
Besonders oft werden Kirchheims Vollzugsangestellte Augenzeuge des Ausweichens auf Gehwege, wenn Kindergärten in der Nähe sind. Auslöser sind meist parkende Eltern, die ihre Kinder zum Kindergarten bringen. Durch das Umfahren der parkenden Fahrzeuge und das Ausweichen des Gegenverkehrs auf den Gehweg kommt es ausgerechnet in Bereichen zu gefährlichen Situationen, in denen viele kleine Verkehrsteilnehmer unterwegs sind.
Die Mitarbeiter vom Ordnungsamt appellieren daher an alle Verkehrsteilnehmer, den Gehweg ausschließlich den Fußgängern zu überlassen. Eine Ausnahme stellen Rad fahrende Kinder dar: „Bis zum Alter von acht Jahren dürfen Kinder den Gehweg zum Radeln benutzen“, macht Marcus Deger klar.
Wer vor sich ein Hindernis oder eine Absperrung hat, muss dahinter warten, bis entgegenkommende Fahrzeuge den Engpass passiert haben. Auch der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs muss mitdenken. Im Zweifelsfall darf er eben nicht auf seine Vorfahrt beharren und schon gar nicht den Gehweg nutzen.

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