Dettingen. Gottlob Hummel und Reinfried Kirchner versorgen zahlreiche Haushalte in Dettingen mit erneuerbarer Energie aus Wasserkraft und nutzen dafür denselben Kanal der Lauter. Die EU schreibt nun vor, dass in Flüssen und Bächen die Durchgängigkeit für Fische sichergestellt werden muss. Im Bereich zwischen dem Naturdenkmal Gaulsgumpen und der Wehranlage befinden sich mehrere Abstürze. Deshalb sollen die Triebwerksbetreiber, wie berichtet, eine Aufstiegshilfe errichten.
Vor vier Jahren gab es einen Vor-OrtTermin mit Mitarbeitern des Landratsamts, erinnert sich Kirchner, der das Wasserkraftwerk der ehemaligen Tuchfabrik Berger gepachtet hat. Sie hätten eine Genehmigung für die von den Kraftwerksbetreibern geplante Fischtreppe an ihrem Wehr signalisiert. Daraufhin haben Kirchner und Hummel einen Planer beauftragt, was sie viel Geld gekostet habe. „Dann hat das Landratsamt unsere Fischtreppe doch nicht genehmigt.“ Die beiden Männer wurden aufgefordert, mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufzunehmen, um mit ihr zusammen alle Abstürze zu beseitigen.
Die Kraftwerksbetreiber und die Verwaltung einigten sich daraufhin auf eine Raue Rampe. Die Kosten in Höhe von 181 000 Euro wollten die Beteiligten jeweils zu einem Drittel übernehmen. Das war im vergangenen Jahr. In der Zwischenzeit haben sich aber die Bedingungen geändert, betont Kirchner. „Wir sind davon ausgegangen, dass wir die Investition in die Raue Rampe über die erhöhte Einspeisevergütung für unseren Strom finanzieren können.“ Diese Möglichkeit sei im Erneuerbare-Energien-Gesetz mittlerweile leider entfallen. „Seit 30 Jahren erhalten wir nur 7,65 Cent pro Kilowattstunde.“ Gleichzeitig fielen aber immer wieder Reparaturen an den Kraftwerken an; und die Preise dafür steigen, ergänzt der Experte. Die Wasserkraft habe einfach keine Lobby.
Die beiden Kraftwerksbetreiber ärgert zudem, dass das Landratsamt die Baugesuche für die Fischtreppe „sehr zögerlich“ behandelt und letztlich nicht genehmigt habe. „Hätten wir bis zum 31. Juli 2014 die Durchgängigkeit der Wehranlage über eine Fischtreppe realisieren können, wären wir in den Genuss der erhöhten Einspeisevergütung gekommen“, steht in einem Schreiben an die Gemeindeverwaltung. „Durch die zögerliche Behandlung haben wir nun die rechtliche Grundlage für einen wirtschaftlichen Betrieb unserer Wasserkraftanlagen verloren.“
Die beiden Dettinger haben deshalb die Absprache mit der Verwaltung widerrufen. Sie plädierten stattdessen dafür, dass die Gemeinde zwei Drittel der Kosten übernimmt; für den Rest würden sie aufkommen. Von diesem Vorschlag war man jüngst im Gemeinderat wenig begeistert. „Ich bin enttäuscht, dass die Absprache zwischen den Beteiligten revidiert wurde“, sagte Gemeinderat Dr. Steffen Ochs, der gar von einem Vertrauensbruch sprach. Dies weist Reinfried Kirchner entschieden von sich: „Das ist fehlinterpretiert. Die Gemeindeverwaltung ist nicht schuld, wir aber auch nicht. Es liegt am Gesetzgeber.“
Der Gemeinderat kam den Kraftwerksbetreibern letztlich trotzdem entgegen: Er stimmte für den Antrag von Steffen Ochs auf „Spitzabrechnung“ – das heißt, dass die Kosten, die man den einzelnen Beteiligten direkt zuordnen kann, ausschließlich von diesen getragen werden. Die restlichen Kosten werden zu je einem Drittel übernommen.
Reinfried Kirchner ist froh über diesen Vorschlag: „Wir haben den kleineren Bereich des Kanals“. Dennoch sei die nervenaufreibende Angelegenheit noch nicht vom Tisch und die Finanzierung nach wie vor offen. „Wir haben nur eine Chance: Wir müssen in die technischen Anlagen investieren.“ Denn nur wenn die Kraftwerke zehn Prozent mehr Leistung bringen, bestehe die Aussicht auf die erhöhte Einspeisevergütung von 11,65 Cent.
Die Firma Berger habe bereits ein entsprechendes Angebot eingeholt. Das Ergebnis ist für Reinfried Kirchner einigermaßen ernüchternd: „Die Kosten für einen neueren Generator, eine automatische Rechenreinigung und eine automatische Turbinenregelung liegen im oberen fünfstelligen Bereich.“