Lokales

„Unvorstellbare Tat“

Vergewaltigung: Plädoyer des Staatsanwalts

In scharfen Worten hat Staatsanwalt Albrecht Braun in seinem Plädoyer vor der Jugendstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts die Sexualverbrechen der beiden 19- und 20-jährigen Angeklagten verurteilt.

Bernhard Winckler

Kirchheim/Stuttgart. Nach acht Tagen Prozessdauer ist am gestrigen Mittwoch die Beweisaufnahme in einem der schlimmsten Sexualverbrechen der letzten Jahre in Kirchheim geschlossen worden. Zuvor hatten in dem aufsehenerregenden Verfahren die beiden Gutachter, ein Psychologe und ein Jugendpsychiater, das Wort. Einhellig ist dabei festgestellt worden, dass die beiden aus Afghanistan stammenden Angeklagten Entwicklungsdefizite haben und mit der deutschen Frauen-Gleichberechtigung nicht zurechtkommen, dafür aber Strafmilderungen nicht im Raume stehen könnten.

Staatsanwalt Braun skizzierte in seinem Plädoyer noch mal die Taten auf, die das Duo begangen habe: In der Nacht zum 17. August 2014 zuerst in der Alleenstraße in Kirchheim der gemeinsame Überfall einer Passantin, um sie zu vergewaltigen. Doch die 23-Jährige, die mit einem Messer an ihrem Hals bedroht worden war, hatte glücklicherweise den Aktiveren der beiden von sich schubsen können, woraufhin das Duo flüchtete. Das war eine versuchte Vergewaltigung. Schlimmer hingegen traf es die 21-Jährige, die in derselben Nacht nur eine Stunde später in der Notzinger Straße auf dem Nachhauseweg war. Den Wunsch nach einer Zigarette verneinte sie – und wurde dann von dem Jüngeren der beiden von hinten umschlungen und mit Fäusten traktiert, bis die Frau zwischen zwei geparkten Fahrzeugen zu Boden ging. Dann wurde sie zuerst von dem 19-Jährigen in erniedrigender Weise, danach auch von seinem 20-jährigen Freund vergewaltigt. Schwer verletzt wurde dieses Opfer aufgefunden und in eine Klinik gebracht.

Diese Tat an sich war nach Meinung des Anklägers für das Opfer ein schwerer Schock fürs Leben. Es habe sich hier um eine „unvorstellbare Tat gehandelt“, wie es auch die Nebenklägerin gestern formulierte, die das Opfer noch heute traumatisiert und womöglich ein Leben lang verfolgen wird. Neben den physischen und psychischen Nebenwirkungen habe das Opfer auch erhebliche Schmerzen erdulden müssen. Man könne ihr nur wünschen, irgendwann einmal wieder ein ganz normales Leben zu führen.

Für Ankläger Albrecht Braun bestehen bei den beiden jungen Afghanen schädliche Neigungen: Der Jüngere habe diese Vergewaltigung begonnen, sein älterer Landsmann, der den Tatort zuerst abgesichert habe, hatte sich danach ebenfalls über das Opfer hergemacht. Für ihn beantragte der Staatsanwalt eine Jugendstrafe in Höhe von fünfeinhalb Jahren. Der Aktivere der beiden soll nach seinem Willen sechs Jahre in den Jugendstrafvollzug. Die Nebenklägerin der Opfer, die sich in ihrem Antrag den Ausführungen Brauns anschloss, erwähnte zusätzlich auch bei dem zweiten Opfer eine gewisse Traumatisierung, obwohl es hier nicht zu einer Vergewaltigung kam. Diese Frau habe zum Glück die Kraft aufgebracht, sich erfolgreich dagegen zur Wehr zu setzen.

Die Verteidiger bemängelten die Strafanträge und bezeichneten sie als „zu hoch“. Das Urteil will die 20. Große Jugendstrafkammer am 17. März verkünden. Den beiden Angeklagten droht nach der Verurteilung zunächst die Vollstreckung der Jugendstrafe von mindesten der Hälfte bis zu zwei Dritteln, und dann die unmittelbare Abschiebung nach Afghanistan, sobald ihr derzeit noch offenes Asylverfahren abgeschlossen ist.