Acht Jahre auf ganz großem Fuß – dafür hat ein 38-jähriger Kirchheimer unter anderem 1,2 Millionen Euro verprasst, die er bei seinem Arbeitgeber unterschlagen hatte. Dafür wird er allerdings die nächste Zeit nicht einmal mehr auf freiem Fuß verbringen können: Vor einem Kirchheimer Schöffengericht wurde er gestern zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Andreas Volz
Kirchheim. Vor dem Schöffengericht war der gelernte Bürokaufmann „nur“ noch wegen 30 Fällen von veruntreuender Unterschlagung angeklagt – in Tateinheit mit 25 Fällen von Urkundenfälschung. Dabei ging es strafrechtlich „lediglich“ um eine Schadenssumme von 723 000 Euro. Zivilrechtlich dagegen kann sein langjähriger Arbeitgeber, der ihn nach der Ausbildung übernommen hatte, die vollen 1,2 Millionen Euro zurückfordern. Allerdings wird der Mann diese Summe, die er in acht Jahren verschleudert hat, niemals mehr aufbringen können. Zur bisherigen Schadenswiedergutmachung hat der 38-Jährige seit seiner fristlosen Kündigung im September 2008 noch keine 10 000 Euro aufgebracht. Und mit künftigen Lohnpfändungen, die weit unterhalb von 1 000 Euro im Monat liegen, dürfte sich im restlichen Arbeitsleben des Angeklagten höchstens noch ein Zehntel der 1,2 Millionen Euro abstottern lassen.
Warum er im Juli 2000 damit begonnen hat, Gelder zu unterschlagen, konnte der Angeklagte nicht erklären. Wie es möglich war, an das Geld zu gelangen, das erklärte er dafür in aller Ausführlichkeit: Er gab es als nicht unübliche Praxis in seinem Unternehmen aus, Kunden bereits während der Auftragsausführung Abschlagsrechnungen zu schicken. Nach Abschluss des Auftrags erhielten sie dann – zumindest nach Aussage des Angeklagten – eine Schlussrechnung über den vollen Betrag. Wenn die Kunden auch diesen Betrag zahlten, ohne von sich aus an die Abschlagszahlung zu erinnern, erhielten sie ihr doppelt bezahltes Geld nicht zurück.
Ob dieses Prinzip tatsächlich gängige Unternehmenspraxis war oder nicht, ließ sich vor Gericht nicht klären. Da der Angeklagte in vollem Umfang geständig war, mussten keine Zeugen vernommen werden, die ansonsten wohl auch zu diesem heiklen Punkt hätten Stellung nehmen müssen. Jedenfalls scheint sich der Bürokaufmann, der an seinem Arbeitsplatz für das Rechnungswesen vom Auftragseingang bis zum Abschluss zuständig war, dieses dubiose Prinzip regelmäßig zunutze gemacht zu haben. In insgesamt 48 Fällen hat er Verrechnungsschecks, die für die Firma bestimmt waren, bei einer Bank in Bayern eingelöst und das Geld auf sein Privatkonto einzahlen lassen.
Weil die ersten 18 Taten aus strafrechtlicher Sicht bereits verjährt waren, ging es gestern am Amtsgericht also nur noch um die 30 Fälle zwischen Oktober 2003 und März 2008. Die Einzelsummen, die der Angeklagte dabei veruntreut hat, liegen zwischen 2 500 Euro und 69 000 Euro. Manchmal löste er innerhalb weniger Tage mehrere Schecks ein, einmal legte er aber auch eine „Pause“ ein, die immerhin 13 Monate lang andauerte. Für das Geld hat er Autos gekauft und sich teure Urlaubsreisen ebenso geleistet wie diverse Luxusgüter. Außerdem will er mit dem Geld auch sehr „großzügig“ innerhalb seines Freundeskreises umgegangen sein.
Erklärungen für das Verhalten des Angeklagten lieferte sein Verteidiger in Form einer schriftlichen Stellungnahme des Therapeuten, bei dem der 38-Jährige inzwischen in Behandlung ist. Demzufolge hatte der Angeklagte eine schwere Kindheit – alkoholsüchtiger Vater, gewalttätiger Stiefvater, mangelndes Selbstwertgefühl und so weiter. 1999 sei seine mehrjährige Beziehung zu einem anderen Mann zerbrochen. Für Richter Joachim Spieth waren das alles zwar mögliche Erklärungen für die Straftaten, aber keine Entschuldigungen. Auch eine mangelnde Schuldfähigkeit konnte er nicht erkennen. Deshalb kam es zu der Verurteilung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und neun Monate gefordert, der Verteidiger hatte für eine Haftstrafe im bewährungsfähigen Bereich plädiert.
Für eine Bewährung sah das Schöffengericht allerdings keinen Anlass. Das volle Geständnis des Angeklagten – der sich durch seinen illegalen „Nebenerwerb“ immerhin acht Jahre lang über 12 000 Euro im Monat zusätzlich zu seinem Einkommen als Angestellter und als nebenberuflicher Zeitungsausträger verschafft hatte – sei bereits bei der Strafzumessung positiv angerechnet worden. Die Beweisaufnahme hatte er auch dadurch erleichtert, dass er Kopien der eingereichten Schecks und seiner Kontoauszüge fein säuberlich in einem Ordner gesammelt hatte. Diesen überreichte er seinem Arbeitgeber, nachdem der Bank im Sommer 2008 endlich Ungereimtheiten aufgefallen waren. Die Bank hat übrigens 490 000 Euro an Schadenswiedergutmachung geleistet – dafür, dass ihre Kontrollmechanismen versagt hatten. Auch der Arbeitgeber des Angeklagten sollte sich Gedanken über seine eigenen Kontrollvorgänge gemacht haben.

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