Prozessauftakt gegen 31-Jährigen in Stuttgart
Brutaler Vergewaltiger steht vor Gericht

Mit einem besonders brutalen Vergewaltigungs- und Entführungsfall sowie einem Waffenvergehen befasst sich seit gestern die 7. Große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts. Der 31-jährige Angeklagte, ein im Sicherheitsdienst tätiger Mann, soll seine Ex-Freundin in ihrer Kirchheimer Wohnung überfallen, entführt und in einem Waldstück mit Waffengewalt vergewaltigt haben.

Kirchheim. Die Staatsanwaltschaft hat den Mann wegen „besonders schwerer Vergewaltigung“ angeklagt. Er soll am 25. Juli dieses Jahres gegen 0.30  Uhr unter dem Vorwand, noch restliche Gegenstände abholen zu wollen, in der Kirchheimer Wohnung der Ex-Freundin, die vier Wochen zuvor die Beziehung mit ihm beendet hatte, erschienen sein. Dabei habe er eine schwarze Pistole mit silbernem Streifen auf den Tisch gelegt und gedroht, es werde etwas passieren, wenn sie nicht mache, was er verlange.

Die Frau bat ihn, die Wohnung zu verlassen, was der Angeklagte zunächst abgelehnt habe. Nachdem er auch das Kabel des Telefons zerstört hatte, bot sie ihm aus Angst um ihr Leben an, ihn nach Hause zu fahren. Auf der Fahrt in ihrem Pkw habe er ständig die Pistole im Anschlag gehalten und sie schließlich auf einen einsam gelegenen Waldweg dirigiert.

Dort musste sich die Frau laut Anklage entkleiden und vor das Fahrzeug stellen. Die dann folgende Vergewaltigung habe der Angeklagte ebenfalls mit auf den Rücken des Opfers gesetzter Pistole ausgeführt. Nach verschiedenen Sexualpraktiken musste ihn die Frau wieder zurück nach Kirchheim fahren, zu seinem dort abgestellten Fahrzeug.

Unterwegs drohte er seiner Ex-Freundin, es werde ihrer Familie etwas passieren, falls sie ihn anzeige, und fügte noch hinzu, er sei schneller als die Polizei. Danach habe er sich entfernt.

Am Nachmittag des folgenden Tages hat die Frau allerdings trotz der Drohung die Polizei alarmiert. Der Beschuldigte wurde daraufhin in seiner Wohnung in Leinfelden-Echterdingen mit dem Vorwurf konfrontiert und an Ort und Stelle festgenommen.

Dabei entdeckten die Polizeibeamten in seiner Wohnung nicht nur die Schreckschusswaffe, die einer echten Pistole täuschend ähnlich sieht, sondern auch einen Elektro-Schocker, mit dem man lebensbedrohende Verletzungen zufügen kann.

Für beide Waffen ist eine Waffenbesitzerlaubnis nötig, die der Angeklagte nicht vorweisen konnte. Er ist daher nicht nur wegen schwerer Vergewaltigung, sondern auch noch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt.

Zum Vorwurf der Vergewaltigung will der 31-Jährige vor der 7. Großen Strafkammer zunächst keine Angaben machen. Lediglich das Waffenvergehen gibt er zu. Die Richter haben zur Aufklärung des gesamten Geschehens drei Prozesstage terminiert. Ein Urteil soll am 31.  Oktober gesprochen werden. Die Höchststrafe liegt bei 15 Jahren Haft.