Lokales

Fast vier Jahre Haft für Missbrauch des kleinen Neffen

38-Jähriger wurde gestern wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Besitzes kinderpornografischer Bilder verurteilt

Ein 38-jähriger verheirateter Schreinergeselle aus einer Teckgemeinde muss wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und wegen Besitzes kinderpornografischer Filme und Bilder für drei Jahre und neun Monate hinter Gitter.

Stuttgart. Der Mann hat vor Gericht zugegeben, im Jahr 2011 sowie im Sommer 2012 seinen achtjährigen Neffen mehrfach missbraucht zu haben. Vor der 3. Großen Jugendschutz-Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts gab er sich gestern geständig und reumütig. Dies hatte ihm der Vorsitzende Richter angesichts einer im ähnlichen Bereich liegenden Vorstrafe auch angeraten. Er ist bereits wegen Besitzes und Vertriebs von kinderpornografischen Dateien vom Kirchheimer Amtsgericht verurteilt worden.

Im vorliegenden Fall hatte der Angeklagte seinen achtjährigen Neffen in seiner Wohnung bei Kirchheim ab Frühjahr 2011 regelmäßig sexuell missbraucht. Es waren insgesamt zehn bis zwölf Übergriffe, wie der 38-Jährige selbst zugab. Angeklagt waren allerdings nur vier Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs, sodass die Richter das über die Anklage hinausgehende Geständnis weiterer Taten im Urteil sogar strafmildernd berücksichtigten.

Bei der letzten aktenkundigen Tat hatte der Angeklagte den Jungen in den Sommerferien letzten Jahres mitgenommen auf eine Wiese unweit seiner Wohnung und sich dort in schwerster Weise an ihm vergangen. Der 38-Jährige behauptete, dass das Kind mit der Praxis einverstanden gewesen wäre und dass es gewusst hätte, um was es ging. Mehrere seiner Taten hatte der Angeklagte auf Video aufgezeichnet, die Filme aber wieder gelöscht. Nur ein einziger Film war noch vorhanden, als die Polizei seinen Computer beschlagnahmt hatte. Noch aus der Untersuchungshaft heraus hatte der 38-Jährige den Eltern des Kindes einen Entschuldigungsbrief geschrieben, allerdings keine Antwort erhalten, sagte er dem Gericht.

Außer wegen der schweren sexuellen Übergriffe an dem Achtjährigen ist der Mann auch noch wegen Besitzes zahlreicher kinderpornografischer Schriften und Dateien verurteilt worden. Auf seiner Computer-Festplatte wurden sehr wüste Darstellungen mit Kindern zwischen drei und 15 Jahren sichergestellt.

Der von der Staatsanwältin beantragten Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten schlossen sich die Richter der Jugendschutzkammer nach kurzer Beratung an.