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Lenninger muss hinter Gitter

Dreieinhalb Jahre Haft für sexuellen Missbrauch seiner Tochter

939 Mal hat ein heute 73-jähriger Familienvater aus Lenningen seine Tochter zwischen ihrem siebten und 16. Lebensjahr sexuell missbraucht. Der Mann hat gestanden und muss nun dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

 

Stuttgart. Der Beschuldigte soll laut Anklage im Jahre 1992 damit begonnen haben, sich an der damals siebenjährigen Tochter sexuell zu vergreifen. Von den 939 angeklagten Fällen des sexuellen Missbrauchs haben die Richter gestern gleich 210 Taten wegen Verjährung abtrennen müssen, sodass noch insgesamt 729 Verbrechen an dem Kind verhandelt wurden.

Die Verbrechen an der Tochter sollen laut Anklage im Laufe der Jahre immer intensiver bis hin zu oralen Praktiken ausgefallen sein. In der Regel habe sich der Mann pro Woche einmal an dem Kind vergangen. Die Übergriffe, die die Stuttgarter Staatsanwaltschaft aufgrund der Angaben der heute 26-jährigen Frau aufgelistet hat, sollen immer dann geschehen sein, wenn die Ehefrau des Angeklagten sich nicht zu Hause aufhielt. Das Kind habe sich jedes Mal ganz schnell wieder ankleiden müssen, wenn die Frau vom Einkaufen zurückkehrte.

Ab dem 14. Lebensjahr, so die Anklage, soll sich der heute 73-Jährige weiterhin in zahlreichen Fällen sexuell in schwerster Weise an der Tochter vergriffen haben – ebenfalls etwa einmal wöchentlich. Diese Vorwürfe jedoch, die nicht mehr als sexueller Missbrauch eines Kindes, sondern eines Schutzbefohlenen gelten, haben die Richter der 7. Jugendschutzkammer am gestrigen Verhandlungstag eingestellt. Die Verjährungsfrist von fünf Jahren verhindere eine Fortführung der Strafverfolgung, sagte der Kammervorsitzende. Bei Missbrauch von Kleinkindern liegt die Verjährungsfrist bei 20 Jahren.

Der Beschuldigte selbst, dem dazu noch die Herstellung und der Besitz kinderpornografischer Bilder, angefertigt von der eigenen Tochter, vorgeworfen wird, bestritt zunächst einen Großteil der Straftaten. Die Fotos, teils mit einer Polaroid-Kamera in eindeutigen Posen aufgenommen, hätten keinen pornografischen Aspekt, sondern seien nur Erinnerungsbilder. Und auch einige sehr gravierende angeklagte Sex-Praktiken würden nicht stimmen. Die Tochter sei hinsichtlich dieser Vorwürfe unglaubhaft. Hätte der Mann diesen Vorwurf aufrecht erhalten, hätte die Strafkammer die nunmehr erwachsene Tochter in den Zeugenstand rufen müssen.

Dazu kam es jedoch nicht. Bei derartig vielen Sexualstraftaten, bei dem ein Kind das Opfer ist, sind Freiheitsstrafen im zweistelligen Bereich möglich. Die Bewährung ist nach richterlicher Meinung nur dann möglich, wenn ein umfassendes Geständnis abgelegt wird. Diese Mahnung hat den Angeklagten gestern zu einem umfassenden Geständnis veranlasst, wobei die verhängten dreieinhalb Jahre Haft angesichts der Schwere der Taten nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnten. Ohne Geständnis wäre jedoch eine weitaus höhere Haftstrafe verhängt worden. Der 73-Jährige nahm den Richterspruch sofort an.