MP3-Player sind im Straßenverkehr zwar nicht verboten, trotzdem bergen die Stöpsel im Ohr größere Gefahren als es den meisten Musikliebhabern bewusst ist. Thomas Pitzinger von der Kirchheimer Polizei und Ordnungsamtsleiter Marcus Deger appellieren an die Vernunft von Radfahrern, Inlineskatern, Joggern und Fußgängern. Denn im Extremfall kann die Musik-Beschallung sogar tödlich enden.
heike allmendinger
Kirchheim. Das Bild ist schon fast zur Gewohnheit geworden: Immer mehr vor allem junge Leute lassen sich von ihrer Lieblingsmusik im Ohr berieseln, während sie mit dem Fahrrad oder den Inlineskates durch die Stadt düsen. Aber auch viele Jogger, S-Bahn-Fahrer und Fußgänger sind mit ihren MP3-Playern unterwegs. Diesen Spaß will Thomas Pitzinger, Leiter des Kirchheimer Polizeireviers, den Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwar nicht verderben – aber er warnt dennoch: „MP3-Player im Straßenverkehr darf man nicht unterschätzen.“ Denn sie könnten große, im schlimmsten Fall sogar tödliche Gefahren bergen. Der Polizeirevierleiter verweist auf einen tragischen Unfall, der sich erst kürzlich in Bad Cannstatt ereignet hat: Eine Radfahrerin wollte einen Gleisüberweg passieren und übersah dabei eine heranrollende Stadtbahn. Die Musik im Ohr hatte die junge Frau wohl derart abgelenkt, dass sie die Warnsignale der Bahn überhörte. Sie verstarb wenige Tage nach dem Unfall.
„Immer öfter hört man von solch‘ schweren Unfällen“, weiß auch Kirchheims Ordnungsamtsleiter Marcus Deger, der MP3-Player im Straßenverkehr für „sehr gefährlich“ hält. Er plädiert deshalb für ein Verbot der Musikspielgeräte auf der Straße – schließlich sei das Telefonieren am Steuer auch nicht erlaubt. Und sowohl laute Musik als auch Handys würden die Verkehrsteilnehmer ablenken, ist der Ordnungsamtsleiter überzeugt.
Bisher allerdings sind MP3-Player im Straßenverkehr nicht verboten. In Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung wird lediglich darauf verwiesen, dass „der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt werden“. Diese Regelung gilt auch für Radfahrer, Inline-skater und im übertragenen Sinn sogar für Fußgänger, erklärt Thomas Pitzinger. Wer dagegen verstößt – wer also über seinen MP3-Player so laut Musik hört, dass er die Geräusche um sich herum nicht mehr mitbekommt – wird mit zehn Euro zur Kasse gebeten. Dass diese relativ geringe Strafe wohl kaum Jugendliche und junge Erwachsene davon abschrecken kann, weiterhin mit dem Stöpsel im Ohr aus dem Haus zu gehen, bestätigen sowohl Thomas Pitzinger als auch Marcus Deger. „Das Bußgeld wurde zu Zeiten festgelegt, als MP3-Player noch nicht so verbreitet waren“, verdeutlicht der Polizeirevierleiter. Marcus Deger hofft deshalb, dass es bald höhere Strafen für Verkehrsteilnehmer gibt, die sich durch zu laute Musik mehr oder weniger von ihrer Umwelt abschotten. „Für Handys am Steuer hat man das Bußgeld auch erhöht. Das hat einfach mehr Wirkung“, findet Marcus Deger.
Gezielte Kontrollen der Polizei müssen musikhörende Radfahrer, Inlineskater und Passanten in Zukunft dennoch nicht befürchten. „Es kann und soll nicht alles kontrolliert werden. Wir leben in einer liberalen Welt, und das ist auch richtig so. Außerdem wäre es völlig praxisfremd, Fußgänger zu kontrollieren“, betont Thomas Pitzinger. Auch Marcus Deger weiß, dass gezielte Kontrollen schwierig sind: „Das hängt mit dem mangelnden Personal bei der Polizei zusammen. Deshalb muss mehr über Aufklärung passieren.“ Die beiden Experten appellieren daher an die Vernunft der Menschen. „Ich empfehle den Leuten, die Musik auf eine normale Lautstärke zu reduzieren“, sagt Thomas Pitzinger. Eine weitere Möglichkeit sieht der Polizist darin, nur in einem Ohr den Stöpsel zu tragen, um mit dem anderen die Geräusche im Straßenverkehr wahrnehmen zu können.
Volle Freiheit genießen MP3-Hörer im Straßenverkehr trotz fehlender gezielter Kontrollen aber nicht. Denn, sollte den Polizeibeamten bei ihrem Dienst auffallen, dass sich jemand zu laut beschallen lässt, dann folgt die Strafe auf dem Fuße. „Als ich zum Beispiel vor Kurzem mit einem Streifenwagen unterwegs war, ist eine Radfahrerin bei Rot über die Ampel gefahren“, erzählt Thomas Pitzinger. „Auf das Hupen meiner Kollegin reagierte sie nicht. Deshalb wussten wir, dass ihr MP3-Player zu laut eingestellt war.“
Der Polizeirevierleiter warnt außerdem vor einem weiteren Aspekt, der deutlich höhere Strafen als die zehn Euro Bußgeld nach sich ziehen kann: Wenn es nämlich zu einem Unfall kommt, bei dem ein MP3-Player im Spiel ist, kann den Musikliebhaber sogar eine Mitschuld treffen – mit allen denkbaren Konsequenzen.

Teckboten-Weihnachtsaktion
Soziale Projekte in der Region zu unterstützen, das ist seit über drei Jahrzehnten Ziel der Teckboten-Weihnachtsaktion. Jedes Jahr werden drei Einrichtungen im Verbreitungsgebiet auserwählt. Dank großer Spendenbereitschaft der Leser sowie Firmen können auf diese Weise regelmäßig neue Projekte in Gang gesetzt werden.
mehrUnser aktuellstes Sonderthema

Von Lesern für Leser: Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre schönsten Landschaftsfotos aus Kirchheim und Umgebung zu veröffentlichen.
mehr
Kleinanzeigen schnell & einfach gestalten sowie buchen!
Hier haben Sie die Möglichkeit schnell & einfach Kleinanzeigen für unsere Print-Ausgaben zu erstellen. Für die Tageszeitung »Der Teckbote« sowie für die Mitteilungsblätter Bad Boll, Bissingen, Dettingen, Lenningen, Notzingen, Schlierbach, Weilheim sowie Wernau.
...jetzt mit der Anzeigengestaltung starten!
Wir suchen Zusteller für die regelmäßige Verteilung des Teckboten sowie des Kirchheimer Echos, Prospekten und diverser vom GO Verlag herausgegebenen Mitteilungsblätter.
Bei Interesse klicken Sie einfach hier!

Auf der Homepage von Kirchheim erleben finden Sie sämtliche Ausgaben unseres Magazins sowie weitere interessante Informationen.
mehr










(4 Kommentare)
(1 Kommentare)
(1 Kommentare)