Weilheim und Umgebung

Amokfahrer ist nicht schuldfähig

Gericht Der 26-Jährige, der sich auf der A 8 eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert hatte, leidet unter einer paranoiden Störung.

Holger  BodendorfFoto: Thomas Krytzner
Holger BodendorfFoto: Thomas Krytzner

Aichelberg. Der Autofahrer hatte in der Nacht zum 8. Februar des vergangenen Jahres zwischen Aichelberg, Wendlingen und Esslingen zwei Streifenwagen schrottreif gerammt und zudem einen Beamten verletzt. Vor der 17. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts lautet die Anklage daher auf vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Verkehrsgefährdung, Sachbeschädigung, Widerstand und gefährliche Körperverletzung.

Cannabis konsumiert

Zur Tatzeit habe der Mann teilweise unter Alkohol- und Cannabiseinfluss gestanden, hat der psychiatrische Gutachter festgestellt. Darüber hinaus leidet der 26-Jährige auch seit Jahren an einer schizophrenen Störung. Aus diesem Grund hat er bereits zwei stationäre Behandlungen in psychiatrischen Kliniken hinter sich, weiß der Sachverständige aus den Arztbriefen früherer Fälle. Und im Februar vergangenen Jahres sei diese psychische Störung erneut sehr akut gewesen, wobei nicht auszuschließen ist, dass er bei der Amokfahrt vom 8. Februar wegen dieses psychischen Ausnahmezustands das Unrecht seines Tuns und die Gefährlichkeit der Autofahrt nicht habe erkennen können, erläuterte der psychiatrische Gutachter in der Verhandlung.

Psychiatrie auf Bewährung

Der Sachverständige regte deshalb in der gestrigen Verhandlung an, dem bereits vom Staatsanwalt gestellten Antrag stattzugeben und den 26-jährigen Angeklagten in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung unterzubringen. Die Maßnahme könne allerdings ausnahmsweise auch zur Bewährung ausgesetzt werden, falls der Beschuldigte sich weiterhin - wie schon bisher - einer ambulanten Intensiv-Behandlung unterzieht.

Nach dem Antrag des Staatsanwalts ist der 26-Jährige in seinem krankhaften Zustand für die Allgemeinheit gefährlich, nicht nur im Straßenverkehr. Nur mit der Einweisung in eine entsprechende Anstalt könne die Allgemeinheit vor ihm geschützt werden.

Ob der Ankläger mit der Aussetzung dieser Maßnahme zur Bewährung einverstanden ist, will er dann am nächsten Verhandlungstag am Freitag, 24. Februar, mitteilen. Der Angeklagte selbst befindet sich derzeit auf freiem Fuß und wird ambulant mit dämpfenden Medikamenten behandelt.

Über seine Frage der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird die 17. Kammer des Landgerichts abschließend dann ebenfalls am 24. Februar entscheiden. Bis dahin haben die Stuttgarter Richter den Prozess am gestrigen Verhandlungstag vertagt. Bernd Winckler