Zwischen Neckar und Alb

Bürgerbegehren zulässig

Die Stadt Wendlingen darf sich für den Erhalt der Johanneskirche starkmachen

Eine von der Stadt beauftragte Anwaltskanzlei hat die Zuständigkeit des Gemeinderats bestätigt, sich für den Erhalt des Kirchengebäudes einzusetzen.

Wendlingen. Der Streit um den Erhalt der Johanneskirche in Wendlingen erreicht eine neue Dimension: Das von den Bürgerinitiativen „Pro Johanneskirche“ und Freundeskreis Johanneskirche eingereichte Bürgerbegehren ist zulässig. Das hat die Kanzlei Dolde, Mayer und Partner nach Prüfung der weiteren Voraussetzungen auf Rechtmäßigkeit für ein Bürgerbegehren bestätigt. Die Kanzlei war mit der Prüfung von der Stadt Wendlingen beauftragt worden.

Von der Zulässigkeit des Begehrens zeigte sich Wendlingens Bürgermeister Steffen Weigel überrascht. Die Verwaltung habe dies anders eingeschätzt, räumte er ein. Allerdings hätten sich die Möglichkeiten für ein Bürgerbegehren mit dem in der Gemeindeordnung geänderten Paragrafen 21 zum Bürgerentscheid/Bürgerbegehren vom 1. Dezember 2015 vergrößert.

Mit der jetzigen Zulässigkeitsbescheinigung der Kanzlei wird sichergestellt, dass das Bürgerbegehren „Rettet die Johanneskirche“ eine „Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde“ und deswegen die Gemeinde zuständig ist. Dadurch wird der Gemeinderat befähigt, sich in einem Grundsatzbeschluss für den Erhalt der Johanneskirche einzusetzen.

Bemängelt wurde in dem Gutachten der Kanzlei, dass sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens nicht zu den Kosten für die Deckung ihres Grundsatzbeschlusses geäußert hätten, wie dies von der Gemeindeordnung vorgeschrieben ist. Wie es in der Vorlage zur Sitzung des Gemeinderats am 19. Juli aber dazu heißt, dürfte es noch vertretbar sein, bei einer Interpretation des Grundsatzbeschlusses auf den Kostendeckungsvorschlag zu verzichten.

Anfang Juni hatten die beiden Bürgerinitiativen den Antrag eines Bürgerbegehrens zur Johanneskirche zusammen mit 1 084 Unterschriften von Bürgern an Bürgermeister Weigel übergeben. Zwei Wochen später wurden die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens in der Sache vor dem Gemeinderat angehört. Bei der da­rauf erfolgten Prüfung der Unterschriftenliste wurde festgestellt, dass nur 1 040 Unterzeichner aus Wendlingen stammen beziehungsweise nicht mehrfach unterschrieben haben und damit berechtigt waren, das Begehren zu unterschreiben.

Nach Klärung der Zulässigkeit des Begehrens kann nun ein Bürgerentscheid am 6. November stattfinden. Das letzte Wort darüber hat der Gemeinderat jedoch als entscheidendes Organ.

Falls sich der Gemeinderat in der nächsten Sitzung am 19. Juli dafür ausspreche, müsse sich der Gemeinderat bis zum Bürgerentscheid inhaltlich zur Johanneskirche äußern, sagte Bürgermeister Weigel. Bislang habe er sich dafür rechtlich nicht zuständig gefühlt. Damit die Bürger vor einem Entscheid aber Klarheit darüber bekämen, worauf sie sich bei einer Grundsatzentscheidung des Gemeinderats/der Stadt einstellen könnten, müsse dies vorab geklärt werden. Außerdem gelte es, mit der Kirchengemeinde und den Bürgerinitiativen Weiteres abzuklären.

Die Fragestellung für den Bürgerentscheid lautet: „Sind Sie für eine Grundsatzentscheidung der Stadt, sich dafür einzusetzen und alles rechtlich Mögliche dafür zu tun, dass die evangelische Johanneskirche in der Stadtmitte als wesentlicher Bestandteil eines Gemeindezentrums im Rahmen einer Mehrfachnutzung erhalten bleibt?“

Was es tatsächlich bedeutet, bei dieser Frage mit Ja beziehungsweise mit Nein zu stimmen, das muss dem Bürger vorher transparent gemacht werden. Die gestellte Frage lässt nämlich allerlei Interpretationen zu. Welche Handhabe hat der Gemeinderat bei einem Ja? Rein rechtlich kann er nämlich nur über den Bebauungsplan Einfluss nehmen.