Lokales

1 300 unschuldige Kinder als Opfer

36-Jähriger erhält zweieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung

Zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren ist ein 36-Jähriger gestern in Kirchheim verurteilt worden. Angeklagt war er wegen Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie sowie wegen der Verabredung zum sexuellen Missbrauch.

Andreas Volz

Kirchheim. In ihrer Urteilsbegründung sagte Richterin Franziska Hermle grundsätzlich: „Wir leben in einer Gesellschaft, in der man seinen Neigungen prinzipiell nachgehen kann. Das geht aber nur bis zu dem Punkt, an dem man andere schädigt.“ Und geschädigt worden seien sehr viele Kinder, selbst wenn sich der Angeklagte „nur“ Bilder angeschaut hätte.

Letzteres hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Antrag noch deutlicher formuliert: „Es geht hier um viele, viele Dateien, die man bei Ihnen gefunden hat, und um viele, viele Kinder, die da indirekt durch Sie missbraucht wurden.“ Er nannte eine Zahl von rund 1 300 Kindern, die in den beschlagnahmten Fotos und Videos auftauchen.

Beispielhaft waren in der Anklageschrift nur einige wenige Posen und Szenen erwähnt, in denen die Kinder zu sehen sind. Und auch das Alter der Kinder wurde nur beispielhaft genannt. Sie waren allesamt noch nicht 14 Jahre alt. Und in den angeführten Beispielen ging es außer um neun-, acht- und sechsjährige Kinder auch um ein drei Jahre altes Mädchen und sogar um ein Baby.

Alle diese Kinder seien völlig unschuldig, führte der Oberstaatsanwalt aus. Unschuldig vor allem in dem Sinn, dass sie gar nicht wissen könnten, was ein Erwachsener, der ihnen da gegenübertritt, von ihnen überhaupt wollen kann. Auch die Richterin ging in ihrer Urteilsbegründung noch einmal auf die Kinder als Opfer ein: „Sie müssen ein Leben lang mit den Folgen solcher Taten umgehen.“

Zu einer geplanten Missbrauchs­tat des Angeklagten war es zwar nicht gekommen. Aber die Planung war schon sehr weit fortgeschritten: Via Internet hatte er sich mit einem bislang Unbekannten verabredet, der ihm in Tschechien sowohl seine Wohnung als auch ein elfjähriges Mädchen zur Verfügung stellen wollte. Nach Aussage des Angeklagten sei an diesem Punkt eine Schwelle erreicht gewesen, über die er dann doch nicht gehen wollte. Ob er aber früher oder später ein solches Vorhaben nicht doch ausgeführt hätte, das bleibt bislang reine Spekulation.

Der Angeklagte selbst, der zunächst Koch gelernt und dann eine Umschulung zum Kraftfahrer absolviert hatte, bezeichnet sich als „Einzelgänger mit kleinem Bekanntenkreis“. Das möchte er zwar nicht als Entschuldigung gelten lassen, aber eben vielleicht doch als Grund, wa­rum er sich da in etwas „versponnen“ habe. „Versponnen“ hat er sich aber nicht nur in Sachen Kinderpornografie. Sein Vorstrafenregister ist lang und verzeichnet die unterschiedlichsten Delikte. Dazu gehört unter anderem Betrug.

Der Bewährungshelfer, dem der Angeklagte nichts vom aktuellen Verfahren gesagt hatte, bezeichnete ihn denn auch als einen „Mensch mit einer Betrügerpersönlichkeit“. Er habe ein Leben lang versucht, „sich irgendwie durchzumogeln“. Beziehungen zu anderen Menschen seien „Objektbeziehungen“, in denen es jeweils um einen aktuellen Nutzen gehe, aber nicht um „tiefe, stabile Beziehungen, die auf Dauer Halt geben“.

Auch die Therapie, in die sich der Angeklagte begeben hat, um nachweisen zu können, dass er sich um Besserung bemüht, hält der Bewährungshelfer für unzureichend. Er glaubt, dass der Angeklagte die Therapeutin – wie fast alle anderen Menschen in seinem Umfeld auch – gar nicht richtig informiert hat. Zum Angeklagten sagte er: „Sie werden zeitlebens pädophile Neigungen haben, machen Sie sich da nichts vor. Die Frage ist nur: Wie gehen Sie damit um?“

Diese Frage war es auch, die Amtsrichterin Hermle noch einmal aufgriff, als sie das Urteil des Schöffengerichts begründete: „Sie werden nicht verurteilt wegen Ihrer Neigung, sondern weil sie Ihrer Neigung nachgeben.“ Um aber dauerhaft eine Chance zu haben, dieser Neigung nicht mehr nachzugeben, müsse er sich der Problematik stellen und sich einer regelmäßigeren Therapie unterziehen. Dazu gehöre auch, dass er seine Geldprobleme in den Griff bekommt – verursacht unter anderem durch versäumte Unterhaltszahlungen für seine beiden jeweils minderjährigen und unehelichen Kinder.

Viel Zeit bleibt ihm nicht mehr, um eine geeignete Therapie zu beginnen und möglicherweise doch noch der Haft zu entgehen: Nur das erfolgreiche Bemühen, die Neigung zu unterdrücken, könnte die Berufungsinstanz dazu bringen, die jetzige Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren umzuwandeln in eine Strafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.