Bewährungsstrafe gegen 62-Jährigen wegen fahrlässiger Brandstiftung und diverser anderer Delikte
Brand als Tiefpunkt der Absturzkarriere

Ein 62-jähriger Kirchheimer ist gestern im Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte sich wegen mehrerer Taten zu verantworten, unter anderem wegen fahrlässiger Brandstiftung. Seit dem Brand im September 2010 ist ein damaliger Gast des Angeklagten stark hirngeschädigt.

Kirchheim. Am frühen Freitagmorgen, 17. September 2010, wurden die Bewohner einer Appartementanlage in Ötlingen aus dem Schlaf geschreckt, irgendwann zwischen 2.30 und 3 Uhr. Die einen wachten am Brandgeruch auf, die anderen wurden von der Polizei geweckt. Nur die wenigsten konnten sich durch das Treppenhaus in Sicherheit bringen. Die meisten mussten wegen der Rauchentwicklung auf ihre Balkone flüchten und dort warten, bis sie von der Feuerwehr gerettet wurden. Diejenigen, die gestern als Zeugen aussagten, berichteten von keinen bleibenden Schäden, weder gesundheitlich noch an ihren Wohnungen.

In einem Fall aber gab es gesundheitliche Schäden, die wohl irreparabel sind. Ein damals 45-Jähriger, den der gestrige Angeklagte in Stuttgart bei S 21-Demonstrationen kennengelernt und zu sich nach Hause eingeladen hatte, wachte nicht rechtzeitig auf und konnte somit auch nicht rechtzeitig aus der brennenden Wohnung gerettet werden. Mindestens eine halbe Stunde ist er dem Feuer und dem Rauch in der Wohnung ausgesetzt gewesen, wie spätere Berechnungen ergaben. Das führte nicht nur zu schweren Verbrennungen, sondern auch zu einer Unterversorgung mit Sauerstoff, und deswegen leidet der Mann bis heute an starken Hirnschäden sowie an einer einseitigen Lähmung. Er kann auch nicht mehr als Zeuge vernommen werden.

Die Rekonstruktion der Ereignisse, zu der auch der Angeklagte nach Kräften beitrug, ergab folgendes: Die beiden kamen irgendwann nach Mitternacht in die Ein-Zimmer-Wohnung in Ötlingen. Beide hatten schon reichlich Alkohol konsumiert. Sie legten sich aber nicht gleich schlafen, sondern zündeten noch Kerzen auf einem Tisch an, wahrscheinlich Grablichter. Ob das Feuer später von diesen Lichtern verursacht wurde oder von einer brennenden Zigarette, mit der der Angeklagte schließlich eingeschlafen war, das ließ sich nachträglich nicht mehr genau feststellen. Sicher war aber, dass sich der Brand vom Bett oder vom Tisch aus ausgebreitet hatte. Ein technischer Defekt von Leitungen oder elektrischen Geräten war auszuschließen, hieß es.

Der Angeklagte wurde wach und versuchte, den Brand zu löschen, und zwar mittels der Duschbrause aus dem Bad. Das misslang gründlich, weswegen er um Hilfe rief. Seine Hilfeschreie wurden aber teils nicht gehört und teils nicht ernstgenommen, weil die anderen Hausbewohner gewisse Randale schon gewohnt waren und deshalb noch lange nicht an einen Ernstfall dachten. In einen weißen Bademantel gehüllt, verließ der damals 60-Jährige seine Wohnung, um irgendwo Hilfe zu bekommen oder zumindest die Feuerwehr alarmieren zu lassen. Das Feuer könnte dafür gesorgt haben, dass die Tür zufiel. Da der Schlüssel von innen steckte, musste schließlich ein Polizist die Wohnungstür eintreten. Die Wohnung war aber bereits so verqualmt, dass es erst der Feuerwehr gelang, das Feuer unter Kontrolle zu kriegen und den 45-Jährigen zu retten.

Der Brand, die Folgen für den Kurzzeitbekannten und der Verlust der Wohnung haben den Angeklagten ziemlich mitgenommen. Gestern präsentierte er sich im Gerichtssaal verhältnismäßig geläutert. Auch sein Alkoholproblem habe er jetzt besser im Griff, sagte er, er trinke „kontrolliert“. Unmittelbar nach dem Brand hatte er es aber mit anderen Bewältigungsstrategien versucht. Noch im September 2010 entwendete er das Auto eines Bekannten und machte damit eine ausgiebige Spritztour in der näheren Umgebung, wobei er auch reichlich Alkoholika zu sich nahm. Einen Führerschein hatte er zu diesem Zeitpunkt aber nicht, weshalb er jetzt nicht nur wegen fahrlässiger Brandstiftung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung, sondern auch wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden ist. Hinzu kamen vier Fälle von Hausfriedensbruch, weil er sich im Oktober und November 2010 auch noch mehrfach in verschiedenen Kirchheimer Gaststätten aufgehalten hatte, obwohl ihm dort jeweils ein Hausverbot erteilt worden war.

Sämtliche Taten räumte er gestern ein, weswegen auf die Aussagen vieler geladener Zeugen verzichtet werden konnte. Das Geständnis wurde ihm nun positiv angerechnet, ebenso seine verminderte Schuldfähigkeit infolge des massiven Alkoholmissbrauchs und einer bipolaren Störung, die ihm ein Sachverständiger bescheinigte. Immer wieder wurde in der Verhandlung vom „Absturz“ des Angeklagten gesprochen, der ihn schließlich zum „stadtbekannten Alkoholiker“ gemacht habe. Mit diesem Begriff zumindest muss der Angeklagte bei einer polizeilichen Vernehmung kokettiert haben.

Um diesem Absturz, dessen Tiefpunkt der Brand war, entgegenzuwirken, setzte Richterin Franziska Hermle die zweijährige Freiheitsstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus – wie bereits von der Staatsanwaltschaft beantragt. Als Bewährungsauflagen kommen 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit hinzu. Eine neue Fahrerlaubnis kann der 62-Jährige frühestens nach Ablauf eines Jahres erhalten. Außerdem hat er in die Auflage eingewilligt, sich einer Therapie zu unterziehen, in der sowohl die Alkoholkrankheit als auch die bipolare Störung behandelt werden sollen.