Lokales

Ärger über erneute Kontrolle der Abwasserkanäle

Die Rohre in Notzingen müssen wieder mit Kameras befahren werden

Das Thema Eigenkontrollverordnung sorgte im Notzinger Gemeinderat zum wiederholten Mal für Unmut. Die Bodenbachgemeinde muss bereits zum zweiten Mal die Kanäle nach Schäden untersuchen lassen.

Notzingen. „Wir müssen die Befahrung machen, denn sie ist gesetzlich vorgeschrieben – die Fristen sind sogar schon überschritten“, sagte Bürgermeister Sven Haumacher, wohl wissend, dass er mit seinem Vorschlag keine Begeisterungsstürme auslösen würde. „Wenn die Gemeinde dazu gesetzlich gezwungen werden kann, dann sollten wir wenigstens die Anwohner damit verschonen“, sagte Günter Barz unumwunden in Bezug auf ein Aufforderungsschreiben aus dem Landratsamt Esslingen. Die Behörde hat darin die Gemeinde darauf hingewiesen, dass eine Inspektion und Sanierung der öffentlichen Kanäle nur dann sinnvoll wäre, wenn parallel dazu auch die Seitenanschlüsse mit den privaten Hausanschlüssen inspiziert und saniert werden würden.

Diesem Ansinnen erteilte das Gremium eine klare Absage. Die Hausbesitzer sollen von diesen Kosten verschont bleiben, solange es dazu noch keine gesetzliche Grundlage gibt. „Es ist wohl noch nicht das letzte Wort gesprochen, doch anscheinend soll es 2015 verpflichtend werden“, sagte Kämmerer Sven Kebache.

Als Fass ohne Boden bezeichnete Günter Barz die Kanalsanierungen. „Das war von Anfang an Unsinn. Wenn neben unseren schön sanierten Abwasserrohren der Bauer mit einem 15 000 Liter Güllefass auf die Wiese fährt, was bringt uns dann das?“, fragte er. Die Untersuchung wird die Gemeinde vermutlich 125 000 Euro kosten. „Das ist nur die Befahrung, da ist noch nichts repariert“, ärgert sich Günter Barz. Statt Millionen von Euro zu verbuddeln, würde er lieber in Kindergärten, Sportplatz und anderes investieren. Ins gleiche Horn blies Gerhard Mergenthaler. Für ihn ist dieses Gesetz nichts anderes als ein Kostenproduzent.

„Wir waren eine der ersten Kommunen, die mit der Sanierung der Kanäle begonnen hat, deshalb sind wir mit der Wiederbefahrung auch wieder früh dran. Ich sehe uns aus diesem Grund nicht unter Zeitdruck“, sagte Erhard Reichle. Die Eigenkontrollverordnung schreibt vor, dass bei allen Kanälen eine Wiederholung samt Reinigung nach zehn beziehungsweise 15 Jahren nötig ist. Mit einer Kamera wird dabei nach Schäden Ausschau gehalten und der Kanal in Schadensklassen eingeteilt. Herbert Hiller sprach sich für eine Befahrung in diesem Jahr in einem Zug aus. „Dann können wir uns bei den kleinen Schäden Zeit lassen“, so seine Hoffnung.

Bei einer Gegenstimme sprach sich der Gemeinderat für eine erneute Kamerafahrt in sämtlichen Kanälen aus.