Lokales

„Alten Plan rausholen“

Bebauung an der Bachstraße wieder im Gespräch

Einer Bauvoranfrage erteilte der Notzinger Gemeinderat eine klare Absage. Zuerst soll der Bebauungsplan für den südlichen Teil der Bachstraße wieder aus der Schublade geholt werden.

Notzingen. Die Diskussion um die südliche Bachstraße in Notzingen ins Rollen gebracht hat eine Bauvoranfrage für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern eines Bauträgers aus Rottenburg. „Weil es sich dort um einen ungeplanten Innenbereich handelt, gilt Paragraf 34 Baugesetzbuch. Demnach müssen sich die geplanten Gebäude in die nähere Umgebung einfügen“, erklärte Bürgermeister Sven Haumacher. Das Problem bestehe wegen der Zufahrt, denn die müsste über Gemeindegrund führen. Dass es sich dabei um den verdolten Bodenbach handelt, erfuhren Ortsunkundige in einem Nebensatz von Herbert Hiller.

„Es ist sinnvoll, im Innenbereich Lücken zu schließen, es ist aber nicht sinnvoll, nach Paragraf 34 zu bauen“, sagte er und erinnerte daran, dass Anfang der 1980er-Jahre ein Bebauungsplan für die gesamte Bachstraße erstellt worden war. „Der wurde dann in Nord und Süd aufgeteilt, weil die Anlieger im Süden alle dagegen waren“, führte Herbert Hiller weiter aus. Deshalb ist es aus seiner Sicht sinnvoll, den alten Plan wieder aufleben zu lassen und zu aktualisieren. Im Sinne der Gleichbehandlung wünscht er sich ein Vorgehen wie in Wellingen für die Roßwälder Straße.

Den alten Plan aus der Schublade zu holen und zu überarbeiten, empfahl auch Erhard Reichle. „Es handelt sich bei diesem Grundstück ganz klar um keine Baulücke, denn es hat keine Zufahrt“, betonte er.

„Ich verstehe weder den Sinn, ein einziges Grundstück nach Paragraf 34 zu bauen, wo links und rechts davon kein Haus steht, noch die Verwaltung, denn für den ganzen Straßenzug gibt es einen Vorentwurf“, sagte Rudolf Kiltz.

So war es nicht verwunderlich, dass der Bauvoranfrage einstimmig das Einvernehmen verweigert wurde.