Lokales

Auch bei Grabsteinen fair bleiben

Neue Friedhofsatzung in Kirchheim soll Kinderarbeit ausschließen

Der Kirchheimer Gemeinderat hat beschlossen, dass künftig auf den Friedhöfen der Teckstadt neue Grabsteine nur noch dann erlaubt sind, wenn sie aus fairem Handel stammen. Es geht dabei vor allem darum, „ausbeuterische Kinderarbeit“ nach Möglichkeit zu verhindern.

Kirchheim. Lange schon war es ein Anliegen der Stadtverwaltung, nur noch Grabsteine mit entsprechendem Zertifikat zuzulassen. Bislang aber wäre dies rechtlich nicht eindeutig geregelt gewesen. Inzwischen jedoch – so ist es der Sitzungsvorlage des Gemeinderats zu entnehmen – hat das Land Baden-Württemberg sein Bestattungsgesetz geändert. Und deshalb lässt sich jetzt per Friedhofssatzung vorschreiben, worauf bei Grabsteinen und -einfassungen zu achten ist.

Grundsätzlich wird wohl niemand ernsthaft die Ausbeutung von Kindern propagieren, und es wird sich auch niemand rühmen wollen, entsprechende Produkte zu kaufen. Der „Vorteil“ dieser Produkte für den Verbraucher ist aber der günstige Preis, und deshalb ist nicht auszuschließen, dass Kunden immer wieder auf das günstigere Angebot zurückgreifen. Das muss noch nicht einmal mit der viel gescholtenen Schnäppchenjägermentalität zusammenhängen, denn viele Menschen können sich den „Luxus“ längst nicht mehr leisten, ohne Preisvergleich einzukaufen.

Dass es auch bei den Grabsteinen aus fairem Handel letztlich ums Geld geht, hat immerhin Stadtrat Andreas Kenner (SPD) erkannt. Obwohl auch er den Beschluss, Kinderarbeit in diesem Fall möglichst auszuschließen, konsequent findet, hat er seine Ratskollegen schon einmal darauf vorbereitet, dass hier mit Gegenwind zu rechnen sein könnte: Wenn infolge des Beschlusses die Grabsteine – zumindest am unteren Ende der Preisskala – teurer werden und sich die Bürger darüber beschweren, „dann müssen wir das aushalten“.

Andreas Schwarz (Grüne) begrüßte die Änderung der Kirchheimer Friedhofssatzung voll und ganz. Zwar seien die einzelnen Labels für fairen Handel mitunter nur schwer zu überprüfen. Aber der Beschluss des Gemeinderats zeuge doch wenigstens schon einmal von einem gewissen Bewusstseinswandel.

Wie sich die geänderte Friedhofssatzung in der Praxis auswirkt, das muss sich noch zeigen. Vielleicht gibt es einen stärkeren Trend zur Wiederverwertung „gebrauchter“ Steine. Rechtsamtsleiterin Christine Riesener erklärte in der Gemeinderatssitzung nämlich, dass vorhandene Grabsteine Bestandsschutz genießen und wiederverwendet werden können.