Anke Kirsammer
Ohmden. Mit dem Inkraftreten des neuen Gesetzes im September hatte der Bund den Weg für einen erneuten Antrag zum Umbau eines Wohnhauses auf dem Ohmdener Talhof freigemacht. War nach bisherigem Recht im Außenbereich eine erhaltenswerte Bausubstanz Voraussetzung für eine Umnutzung, so sollen nun unter Umständen Gebäude neu errichtet werden können, wenn der ursprüngliche Bau „vom äußeren Erscheinungsbild auch zur Wahrung der Kulturlandschaft erhaltenswert ist“. Möglicherweise werde diese neue Vorschrift auf das Vorhaben im Ohmdener Talhof angewendet, sagte der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt Dr. Thomas Würtenberger im Gemeinderat. Auf 24 Seiten hatte er eine Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens ausgearbeitet. „Eine Rechtssprechung gibt es zu dem neuen Gesetz noch nicht“, betonte der Jurist. „Wir müssen die Vorschrift auslegen und erkunden.“ Der Fall Talhof könne Präzedenzwirkung haben.
Wie der Anwalt hervorhob, müssen mehrere Voraussetzungen vorliegen, damit die Antragstellerin Margarete Rösch durch den neuen Passus begünstigt werden kann. So müsse es sich unter anderem um den Neubau eines „Altgebäudes“ handeln, das einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb diente. „Ganz wesentlich für die Zulässigkeit des Bauvorhabens ist, ob auf den Rohbau abzustellen ist oder auf die bereits vor mehreren Jahren beseitigte Feldscheune“, erklärte Würtenberger. Vieles spreche dafür, dass sich die juristische Argumentation auf den aktuellen Bestand beziehe, weil die Scheune schon lange nicht mehr da war, als der jetzige Bauantrag gestellt wurde. „Dann würde es sich um die Fertigstellung eines Schwarzbaus‘ handeln. Dieser ist durch die neue Vorschrift nicht begünstigt“, sagte der Anwalt. Selbst wenn man den Passus auf die beseitigte Feldscheune beziehen würde, wäre sie wahrscheinlich von ihrem äußeren Erscheinungsbild her zur Wahrung der Kulturlandschaft wohl nicht erhaltenswert, gab Würtenberger zu bedenken.
Eine weitere Hürde könnte die Lage in einem Vogelschutzgebiet sein. Dies müsse aber noch untersucht werden. Würtenberger prognostizierte abschließend, die Rechtssprechung werde auch das neue Gesetz eher eng auslegen. „Ich halte das Vorhaben für unzulässig.“ Der Argumentation schloss sich Bürgermeister Martin Funk an: „Momentan steht dort ein Gebäude, das es juristisch gar nicht gibt.“ Der Entscheidung des Landratsamtes widersetze sich die Gemeinde nicht. Dort werde der Fall derzeit geprüft.
Eine andere Position bezog Gemeinderat Hans-Peter Fischer: „Es ist nicht auszuschließen, dass ein Gericht den vorliegenden Fall doch rechtlich für zulässig hält. Wir müssen das offene Buch zumachen und den Bau genehmigen.“ Genauso sah es Hans Haible, der an seine Ratskollegen appellierte, ein Zeichen zu setzen. „Mich belastet, dass Frau Rösch nach Ohmden zurück möchte und das wird ihr verwehrt.“ Einen Knopf an die Sache machen wollte auch Norbert Ruoff. Der Gesetzgeber habe die Vorgaben aufgeweicht, weshalb das Projekt doch einigermaßen mit den Vorschriften in Einklang zu bringen sei.
Peter Cramer erinnerte noch einmal an die lange Vorgeschichte und hob darauf ab, dass Auflagen nicht eingehalten worden seien. Es handle sich um kein privilegiertes landwirtschaftliches Gebäude, sondern um ein Wohnhaus. „Ich tue mich bei Betrachtung der menschlichen Seite sehr schwer. Der Fall ist tragisch“, sagte Claudia Hack. Im Jahr 2007 sei das Vorhaben jedoch von Seiten des Landratsamtes und später von verschiedenen Gerichten abgelehnt worden. „Das Nein war grundsätzlich.“ Wenn der Gemeinderat weich werde, sende er das falsche Signal.
Ein Patt bei der Abstimmung sorgte im Ratsrund anschließend für fragende Gesichter. Vier Gemeinderäte votierten dafür, dem Antrag auf Umbau des Gebäudes im Ohmdener Talhof das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen. Weitere vier, darunter Bürgermeister Martin Funk, wollten bei der bisherigen Linie bleiben und den Weiterbau untersagen. Drei Räte waren befangen. „Wenn sich die Gemeinde nicht mehr dazu äußert, wird das gemeindliche Einvernehmen mit diesem Abstimungsergebnis nach zwei Monaten automatisch erteilt“, erklärte Bürgermeister Martin Funk gestern auf Nachfrage des Teckboten. Die rechtliche Frage müsse nun das Landratsamt klären.