Lokales

Diese Einladung lieber ausschlagen

Unseriöse Anbieter von Kaffeefahrten verschicken Werbung – Verbraucherzentralen warnen

Das Angebot klingt verlockend: ein herbstlicher Ausflug in die Schweiz, dazu eine Blumen-Gartencenter-Show und Präsente ohne Ende. Das verspricht ein Brief, der zurzeit an Bürger in Nürtingen, Kirchheim und Umgebung verschickt wird. Absender ist eine Firma aus dem niedersächsischen Börger, vor der Verbraucherzentralen warnen.

Solche und ähnliche Geschenke bekamen Teilnehmer von Kaffeefahrten. Foto: Verbraucherzentrale
Solche und ähnliche Geschenke bekamen Teilnehmer von Kaffeefahrten. Foto: Verbraucherzentrale

Kreis Esslingen. Die Firma, die als Anschrift nur ein Postfach angibt, behauptet im Anschreiben, sie wolle sich anlässlich ihres zehnjährigen Bestehens bei ihren Kunden bedanken und lade sie deshalb zu einem Ausflug ein, bei dem dank Sponsor alles gratis ist und es noch Geschenke wie ein E-Bike obendrauf gibt: „Lassen Sie Ihre Seele und Geist einfach mal baumeln. Erholsame und unvergessene Momente warten auf Sie und Ihre Gäste!“ lockt der Brief in etwas holprigem Deutsch.

Was von der Einladung zu halten ist, zeigt eine Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, die im Oktober 2013 vor einer Gewinnbenachrichtigung der Firma namens „H.P.W. International CV“ warnte. Auch auf der „Warnliste unseriöse Kaffeefahrten“, die der Lahn-Dill-Kreis führt, findet sich die Firma wieder, hier mit der Einladung zu einer „Sommerschifffahrt“. Diese Fahrt wurde laut der Liste bereits in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Thüringen, Hamburg und im Saarland angepriesen.

Zitiert wird dort auch der Bericht eines Ehepaars aus Thüringen, das an einer solchen Fahrt teilnahm. Die Eheleute hätten sich beschwatzen lassen und Nahrungsergänzungsmittel gekauft. Der Veranstalter habe sie mit dem eigenen Auto nach Hause gebracht und gleich 4 500 Euro in bar kassiert. Obwohl den Eheleuten ihr Kauf im Nachhinein peinlich gewesen sei, habe es keine Möglichkeit gegeben, das Geld zurückzubekommen, da es nur eine nichtssagende Quittung gegeben habe.

In Baden-Württemberg sei die Firma bisher noch nicht in Erscheinung getreten, so Hannelore Brecht-Kaul von der hiesigen Verbraucherzentrale. Die Masche allerdings sei bekannt. Wenn ein Käufer nach der Kaffeefahrt von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen wolle, sei der Verkäufer, der nicht identisch ist mit dem Veranstalter der Kaffeefahrt, gar nicht greifbar und habe keine Adresse hinterlassen.

Brecht-Kaul vermutet, dass die Firma in Wahrheit aus den nahen Niederlanden kommt und somit ebenfalls schwer zu greifen wäre für jemanden, der sich beschweren möchte. „Eine Adresse mit Postfach heißt noch lange nicht, dass die Firma ihren Sitz in Deutschland hat.“ Gerade die Gegend um Cloppenburg sei häufig Sitz solcher Firmen.

Meistens bestehe bei solchen Fahrten der größte Teil des Tages nicht aus „erholsamen und unvergessenen Momenten“, sondern aus einer Verkaufsveranstaltung. Die Präsente seien meist wertloser Ramsch. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat einige besonders extreme Beispiele gesammelt. Da entpuppt sich das „Leckere Mittagessen“ als ein Päckchen Tütensuppe oder der „Wäschetrockner“ als Wäscheleine.

Das Datum der Veranstaltung an einem Wochentag deutet bereits darauf hin, dass hauptsächlich Rentner die Zielgruppe sind. Die meisten wissen, dass Kaffeefahrten oft unseriös sind, doch der Wunsch nach einem günstigen Ausflug in netter Gesellschaft lässt viele die Bedenken vergessen. Meist in einem abgelegenen Lokal, wo es kaum andere Möglichkeiten gibt, die Zeit zu verbringen, findet dann eine Verkaufsveranstaltung statt. Die angebotene

Sich auf keinen Fall zu einem Kauf drängen lassen

Ware, so die Erfahrung der Verbraucherschützer, sei meistens nur einen Bruchteil des Preises wert, der dafür verlangt wird.

Die Verbraucherschützer haben einige Tipps: Niemand könne die Teilnehmer einer Kaffeefahrt zur Teilnahme an einer Verkaufsveranstaltung zwingen. Wer nicht mitmache, habe trotzdem einen Anspruch auf alle versprochenen Programmpunkte und auch auf die Geschenke.

Auf keinen Fall sollten sich die Teilnehmer zu einem Kauf drängen lassen, weder durch versprochene Rabatte noch durch Drohungen. Sollte doch etwas gekauft werden, sollten die Käufer auf einer vollständigen Anschrift des Verkäufers auf dem Vertrag bestehen und prüfen, ob das Datum stimme. Nur so bestehe eine Chance, den Kauf im Zweifelsfall wieder rückgängig zu machen.

Weitere Informationen gibt es bei der Verbraucherzentrale auf www.vz-bawue.de im Internet.