Lokales

Einweisung in die Psychiatrie

Kirchheimer Sexualtäter gilt als gefährlich für die Allgemeinheit

Der Kirchheimer Sexualtäter ist vom Stuttgarter Landgericht gestern in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen worden.

Kirchheim. Damit folgten die Richter der 20. Strafkammer dem Antrag der Staatsanwältin, die den 24-jährigen Pizzabote wegen einer schweren paranoiden Störung als für die Allgemeinheit gefährlich einstufte. Der Mann hatte zwei Schülerinnen in Kirchheim sexuell genö­tigt.

Schon seit vielen Jahren leidet der Angeklagte an einer schweren Psychose, wie es ein Sachverständiger am gestrigen letzten Tag der Beweisaufnahme feststellte. Woran es liegt, ist unklar, möglicherweise auch in der komplizierten Struktur der aus Afghanistan stammenden Familie. Einer seiner Brüder ist vor Jahren wegen einer anderen familiären Gewalttat ebenfalls vom Stuttgarter Landgericht abgeurteilt worden. Bei ihm fanden die Juristen allerdings keine Krankheitsanzeichen.

Die Tat, die dem jetzt beschuldigten 24-Jährigen zur Last gelegt wurde, geschah um die Mittagszeit des 1. Oktober letzten Jahres in Kirchheim, auf einem Radweg unweit eines örtlichen Gymnasiums. Die beiden 15-jährigen Schülerinnen waren zeitversetzt ahnungslos mit ihren Rädern unterwegs nach Hause, als sie von dem Angeklagten angesprochen, zum Absteigen genötigt und dann sexuell belästigt wurden. Ein anderer Radfahrer und die Mutter des einen Mädchens hatten den Angeklagten verscheuchen können. Für den Beschuldigten selbst war es nur eine Frage nach einem verlorenen Handy. Fürs Gericht lagen hingegen eine versuchte und eine vollendete sexuelle Nötigung vor.

Aufgrund der schweren psychischen Störung ist der 24-Jährige nicht schuldfähig und kann daher auch nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. Da er aber in seinem krankhaften Zustand eine große Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, so der Gutachter, und eine Behandlung dringend notwendig sei, entschieden sich die Richter für seine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung. Der Angeklagte selbst hatte in dem Verfahren vor den Stuttgarter Richtern heftig bestritten, psychisch krank zu sein, oder gar Stimmen gehört zu haben.

Hierzu wies ihm jedoch der Sachverständige das Gegenteil nach, da bereits vor Jahren in einer Untersuchung das „Stimmenhören“ festgestellt wurde und der 24-Jährige selbst bekundet hatte, dass er sich vor „Strahlen in der Luft“ und vor Taliban-Kämpfern fürchtet.