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Fünfeinhalb Jahre Haft für versuchten Mord

25-jähriger Nürtinger verübte aus Eifersucht Brandanschlag auf seine Ex-Freundin – Gericht: Mann war voll schuldfähig

Wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung hat das Stuttgarter Landgericht einen 25-jährigen Elektriker aus Nürtingen zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Mann hatte versucht, die 22-jährige Ex-Freundin zu verbrennen.

Nürtingen. Der 25-Jährige hatte vor der Tat zwar so viel Alkohol zu sich genommen, dass er einen Alkoholspiegel von drei Promille hatte, doch auch dieser hohe Wert begründet nach Meinung eines Sachverständigen nicht eine verminderte Schuld- und Einsichtsfähigkeit. Er habe genau gewusst, was er tat, habe die versuchte Tötung der 22-Jährigen, die sich gerade wegen seines ständigen Alkoholmissbrauchs von ihm abgewandt hatte, am 14. Mai dieses Jahres fest beschlossen gehabt.

Nach Ansicht der Richter war er in Wut geraten, als er erfuhr, dass die Freundin ihm sagte, sie würde bei einer Freundin übernachten, tatsächlich aber zu einem Freund in dessen Nürtinger Wohnung fuhr. In dieser Wut und aus Eifersucht, so das Gericht, besorgte er sich eine Eineinhalb-Liter-Flasche und ließ diese an einer Tankstelle in Nürtingen mit Superbenzin auffüllen. Damit ging er zu der ebenerdig gelegenen Wohnung in die Rosenstraße und überzeugte sich zunächst davon, dass die 22-Jährige wirklich dort war.

Als sich das bestätigte, stellte er sich am Bade-Toilettenfenster hinter dem Haus auf eine Stuhllehne und wartete, bis die Frau in die Toilette ging. Dann schüttete er durch das schräg gestellte Fenster die Brandflüssigkeit hinein und entfachte diese mit seinem Feuerzeug. Die Stichflamme war so groß, dass nicht nur die Vorhänge, der Duschvorhang und der Fensterrahmen in Brand gerieten, sondern auch die Kunststoff-Badewanne. Die Frau selbst geriet in Panik und rannte schreiend aus dem Haus. Sie erlitt durch die Rauchentwicklung Atemnot und musste im Nürtinger Krankenhaus stationär behandelt werden. Der Wohnungsinhaber konnte den Brand mit einem Feuerlöscher eindämmen.

Nur weil ein Großteil des Benzins in den Abfluss der Badewanne lief, habe die Frau großes Glück gehabt, sagte der Schwurgerichtsvorsitzende im Urteil. Ansonsten wäre nicht nur das gesamte Mobiliar im Badezimmer, sondern möglicherweise das ganze Mehrfamilienhaus in eine Flammenhölle verwandelt worden.

Mit dem Benzin habe der Angeklagte die Freundin bestrafen und töten wollen, heißt es im Urteil. Daher lautete der Schuldspruch auf ein Verbrechen des versuchten heimtückischen Mordes, verbunden mit besonders schwerer Brandstiftung, bei der Menschen in Todesgefahr gebracht wurden.

Siebeneinhalb Jahre Haft hatte der Staatsanwalt beantragt. Das Gericht verhängte fünfeinhalb Jahre und billigte dem 25-Jährigen nur deshalb eine Strafmilderung zu, weil er gleich zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abgelegt hatte. Allerdings nahm man ihm die Beteuerung nicht ab, dass er mit dem Brandanschlag die Frau nur erschrecken und nicht töten wollte.