Lokales

Gesplittete Abwassergebühr tritt in Kraft

Lenninger Gemeinderat befasste sich mit Wasser- und Abwassergebühr

Bei seiner letzten Sitzung in diesem Jahr verabschiedete der Lenninger Gemeinderat die Neufassung der Abwassersatzung. Damit ist die gesplittete Abwassergebühr auf den Weg gebracht.

Lenningen. Fristgerecht haben Verwaltung und Gemeinderat die Hausaufgaben gemacht. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hatte im März 2010 mit seinem Urteil dafür gesorgt, dass alle Kommunen im Land die gesplittete Abwassergebühr einführen müssen. Dies zog aufwendige Arbeiten nach sich, da jeder Quadratmeter überbaute Fläche erfasst werden musste. Anfang November trudelten von den Lenninger Bürgern die letzten Erfassungsbögen mit den entsprechenden Daten bei der Verwaltung ein. Dabei stellte sich heraus, dass rund 660 000 Quadratmeter Fläche in Lenningen in irgendeiner Form versiegelt ist.

Der Gebührenbescheid über den reinen Frischwasserverbrauch gehört rückwirkend bis ins Jahr 2010 der Vergangenheit an. „Wir erwarten keine großen Änderungen“, erklärte Kämmerer Rudolf Mayer. Um das Ganze nicht noch verwirrender werden zu lassen – sowohl für Verwaltung als auch für Grundstückseigentümer und Mieter – gelten die Kosten gleich für die Jahre 2010 bis 2012. Außerdem hat sich die Gemeinde Lenningen dazu entschlossen, die Mustersatzung des Landes eins zu eins zu übernehmen, um so rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Die Abwassergebühr splittet sich in zwei Komponenten: die Menge des verbrauchten Frischwassers und die überbaute beziehungsweise befestigte Grundstücksfläche.

Einher ging der Beschluss des Gemeinderats auch mit der Neufassung der Abwassersatzung. Für die drei Jahre 2010 bis 2012 müssen die Lenninger 3,13 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser und 54 Cent je versiegeltem Quadaratmeter für Niederschlagswasser zahlen. Für „sonstige Einleitungen“ wird eine Gebühr von ebenfalls 3,13 Euro je Kubikmeter fällig. „Sieger dieser Regelung sind die Betriebe oder Haushalte, die viel Wasser verbrauchen“, sagte Bürgermeis­ter Michael Schlecht. Klarer Verlierer sind dagegen große Einzelhandelsgeschäfte, nicht zuletzt auch wegen der vielen Parkplätze. „Wenn dank der neuen Gesetzeslage eine Entsiegelung der Flächen die Folge ist, dann sind wir auch zufrieden“, so das Resümee von Michael Schlecht.

Die Gemeinde Lenningen selbst gehört wegen der vielen großen Gebäude wie Schulen, Rathäuser oder Hallen ebenfalls zu den Verlierern der neuen Satzung, muss also mehr bezahlen.

Auch bei der Wassergebühr gibt es im kommenden Jahr Veränderungen. Ab 1. Januar kostet der Kubikmeter Wasser 1,83 Euro. Verschiedene Faktoren wurden für diesen Betrag berücksichtigt. Für das Jahr 2011 gibt es beispielsweise schon einen Verlust von 21 500 Euro. Damit dieser wegen Investitionen nicht noch mehr steigt, nahm die Verwaltung eine Neukalkulation vor. Neu ist die Einführung der monatlichen Grundgebühr von 4 Euro plus Mehrwertsteuer. Bislang wurde für einen üblichen Wasserzähler eine Gebühr von einem Euro pro Monat verlangt. Mit der Grundgebühr soll der hohe Fixkostenanteil, der sich wegen der zahlreichen Teilgemeinden und dem damit verbundenen großen Leitungsnetz nicht vermeiden lässt, teilweise aufgefangen werden. Außerdem hofft die Gemeinde, dass die zunehmend ungenutzten Anschlüsse aufgegeben werden. So sollen auch hygienische Probleme durch stagnierendes Wasser vermieden werden.

Einstimmig sprach sich der Gemeinderat sowohl für die neue Abwassersatzung als auch für die neuen Wassergebühren aus.