Lokales

Geständiger Angeklagter braucht Aufmunterung

Drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt und Unfallflucht

Wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Trunkenheit am Steuer ist gestern ein 23-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dagegen wird das Verfahren gegen seine Freundin wegen versuchter Strafvereitelung eingestellt.

Andreas Volz

Kirchheim. Wie ein Häuflein Elend sitzt der 23-Jährige auf der Anklagebank und hört sich die Urteilsbegründung an. Richterin Franziska Hermle-Buchele sieht sich schließlich sogar veranlasst, ihn aufzumuntern: „Lassen Sie den Kopf nicht hängen. Das war eine dumme Sache. Aber jetzt ist sie abgeschlossen, und Sie sollten nach vorne schauen.“

Die „dumme Sache“ ist die, dass der junge Mann seinen Führerschein vor drei Jahren schon einmal wegen einer Trunkenheitsfahrt hatte abgeben müssen. Erst nach einer längeren Wartezeit und nach der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) hatte er die Fahrerlaubnis zurückbekommen.

Am 31. August letzten Jahres ist es dann aber wieder passiert, dass er betrunken am Steuer saß. Kurz vor 2 Uhr hatte er in einer Lenninger Teilgemeinde eine Kurve unterschätzt. Außer seinem Auto kamen dabei Verkehrszeichen und eine Hecke zu Schaden. Der Sachschaden insgesamt lag bei mehreren Tausend Euro.

Er machte sich umgehend aus dem Staub und suchte seine Freundin auf. Diese half ihm, umherliegende Fahrzeugteile und sonstige Trümmer aufzusammeln. Das verlorene Nummernschild allerdings hatte die Polizei bereits auf die Spur des Unfallverursachers gebracht. Er und seine Freundin wurden noch in derselben Nacht auf dem Polizeirevier befragt, wobei die 21-Jährige zunächst angab, sie hätte den Unfall verursacht. Sie verwickelte sich aber in Widersprüche und musste die Behauptungen, die ihren Freund schützen sollten, wieder zurücknehmen.

Nach ihrer gestrigen Aussage am Kirchheimer Amtsgericht wurde das Verfahren gegen sie abgetrennt und vorläufig eingestellt, weil sie den Versuch der Strafvereitelung noch am Tag der Tat recht schnell wieder aufgegeben hatte. Sobald die Auflage, 1 200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen, erfüllt ist, kommt es endgültig zur Einstellung.

Bei ihrem Freund sieht es dagegen anders aus. Auch ihm wurde gestern zwar zugute gehalten, dass er voll geständig war. Gerade weil er sich aber zuvor schon einmal vor Gericht wegen einer Trunkenheitsfahrt hatte verantworten müssen, werteten Staatsanwaltschaft und Richterin seine neuerliche Alkoholfahrt mit 1,47 Promille nicht mehr als fahrlässig, sondern als vorsätzlich. Erst recht gilt der Vorsatz für die Weiterfahrt nach dem Unfall, um das Auto vermeintlich in Sicherheit zu bringen.

Weil der 23-Jährige derzeit arbeitslos ist und seinen gelernten Beruf krankheitsbedingt auch nicht mehr ausüben kann, hat das Gericht von einer zusätzlichen Geldauflage abgesehen. Stattdessen hat der junge Mann 80 Arbeitsstunden bei einer gemeinnützigen Einrichtung zu leisten. Immerhin ist die Sozialprognose günstig. Zu einem wichtigen Punkt hatte er schon am Anfang der Verhandlung gesagt: „Alkohol trinke ich seither keinen mehr.“ Wenn er mit Freunden unterwegs ist, habe er zunächst gedacht: „Ich darf nichts mehr trinken.“ Mittlerweile denke er aber: „Ich brauch‘ nichts mehr trinken.“ Wenn es dabei bleibt, dann hat er die wichtigste Lektion bereits gelernt. Seinen Führerschein sieht er trotzdem frühestens Anfang 2015 wieder.