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Haft für „Prostituiertenschreck“

34-Jähriger wird zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Der Neuffener „Prostituiertenschreck“ muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Zu diesem Urteil kamen die Richter der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts gestern nach mehrwöchiger Hauptverhandlung. Sie verurteilten den 34-jährigen Diplom-Verwaltungswirt wegen versuchten Totschlags, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, mehrfacher Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung.

BERND WINCKLER

Stuttgart. Mit einem solchen Schuldspruch hatte der Angeklagte nicht gerechnet. Er hatte noch am Montag in einem eigenen fünfstündigen Plädoyer die Stuttgarter Richter davon zu überzeugen versucht, dass juristisch gesehen bei seinen Taten weder ein versuchter Totschlag, noch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliege. Das jedoch hat die Schwurgerichtskammer nicht beeindruckt. Sie blieb bei den Feststellungen, die bereits der Staatsanwalt in seinen Ausführungen getroffen hatte.

Demnach hat sich der Beschuldigte einer mehrfachen gefährlichen Körperverletzung gegen Prostituierte sowie des versuchten Totschlags in zwei Fällen schuldig gemacht. Zum einen, als er versuchte, auf der Fahrt von seiner Wohnung in Neuffen in Richtung Nürtingen eine der Liebesdienerinnen, mit der er wegen der Bezahlung zuvor gestritten hatte, aus dem fahrenden Fahrzeug zu werfen, wobei er die Frau auch verletzte. Und zum andern, als er versuchte, eine andere Prostituierte, die ihm einmal in Karlsruhe Liebesdienste erwies, hinterher auf der Straße zu überfahren. Die Frau konnte im letzten Augenblick zur Seite springen.

Schwer wogen laut dem gestrigen Urteil auch die Übergriffe gegen weitere Prostituierte, die der Angeklagte entweder zu sich nach Hause bestellt oder auch in Klubs in Stuttgart besucht hatte. Einmal hatte er den Liebeslohn bezahlt, ihn dann aber mit Gewalt der Frau wieder abzuknöpfen versucht und dabei das Opfer sogar am Hals gewürgt. Eine andere Frau hatte er ebenfalls nach erfolgten Fesselspielen geschlagen und gewürgt, bis sie keine Luft mehr bekam.

Als Todesdrohungen werteten die Richter zwei Vorgänge, die der Angeklagte gegen psychiatrische Ärzte in Nürtingen getätigt hatte: In der psychiatrischen Abteilung des dortigen Krankenhauses ärgerte er sich, dass man ihn nicht stationär behandelte, und schlug auf den Mediziner ein, der dabei stürzte und sich schwer verletzte. Einen anderen Psychiater bedrohte er telefonisch mit dem Tod, falls man ihn nicht anhöre. Im ersten Fall war der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllt, im zweiten der der Bedrohung.

Ein vom Gericht bestellter Psychi­ater hatte dem Verurteilten eine zwanghafte Persönlichkeitsstörung und einen emotional instabilen Charakter bescheinigt und nicht ausgeschlossen, dass er zu den Tatzeiten nur eingeschränkt steuerungsfähig war. Das brachte dem 34-Jährigen jetzt zwar Strafmilde ein. Doch der Antrag, den er in seinem fünfstündigen „Letzten Wort“ stellte, nämlich eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wurde ignoriert.

Fünf Jahre hatte der Staatsanwalt gegen ihn beantragt, die Verteidigerin beließ es bei vier Jahren. Die Richter verurteilten ihn jetzt zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe, verbunden mit dem deutlichen Hinweis, er möge jetzt doch im Strafvollzug mit einer intensiven Behandlung gegen seinen psychischen Defekt vorgehen.