Lokales

 Herr über 500 Straßenlaternen

Die Gemeinde kauft die Beleuchtung im Ortsteil Bissingen von der EnBW – Einzelne Kommunen streben Musterklage an

Bissingen kauft das Straßenbeleuchtungsnetz von der EnBW zum Preis von 137 301 Euro. Dies beschloss einmütig der Gemeinderat.

Bissingen. Bis Ende 2 012 gehörten die Laternenmasten, die Leitungen, das Blockgerät und die Schaltstellen der EnBW. Nur die Leuchte selbst mit der Birne beziehungsweise der Röhre und die entsprechende Leitung im Mast waren Eigentum der Kommune. So mussten sich die Städte und Gemeinden im Gebiet des Neckar-Elektrizitäts-Verbandes (NEV) laut Strom-Konzessionsverträgen auch nur um den Unterhalt der Leuchtenköpfe kümmern und ab und an die Birnen auswechseln.

Das ändert sich nun. Von der neuen Regelung ist auch die Seegemeinde mit dem Bissinger Ortsteil betroffen. In Ochsenwang gehört der Kommune die Straßenbeleuchtung bereits. Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, hatte die Gemeinde zwei Möglichkeiten: die Laternen plus Netz von der EnBW zu kaufen oder aber die Straßenbeleuchtung zu mieten.

Für Bürgermeister Marcel Musolf war dies nach der Bewertung der angebotenen Varianten keine Frage. „Die Kaufvariante ist vorzuziehen und die einzig vertretbare Handlungsoption“.

Liegt bis zum Jahresende ein unterschriebener Kaufvertrag vor, geht die Straßenbeleuchtung mit Wirkung zum 1. Januar 2 013 in das Eigentum der Gemeinde Bissingen über, wodurch die kalkulatorische Miete für 2 013 entfällt.

Doch bevor die 498 Straßenlaternen in das Eigentum der Gemeinde übergehen, wird sie ein unabhängiger Prüfer auf ihren technischen Zustand hin überprüfen. Sollten dabei schwerwiegende Mängel festgestellt werden, so muss diese die EnBW noch beheben.

Einmütig entschlossen sich Gemeinderat und Verwaltung zum Kauf der knapp 500 Lampen auch die Betriebsführung – Wartung, Betreuung und Unterhaltung – für 2014 zum Jahrespreis von 2 963 Euro über den NEV bei der EnBW einzukaufen. Im neuen Jahr will die Gemeinde prüfen, ob es sinnvoll ist, die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung der Ortsteile Bissingen und Ochsenwang zusammenzulegen.

Bürgermeister Musolf informierte auch darüber, dass einzelne Kommunen eine Musterklage anstreben, um den Kaufpreis ermitteln und die Eigentumsverhältnisse klären zu lassen. Sollte ein solches Verfahren zu einem günstigeren Ergebnis für die klagende Kommune führen, schlage sich dies rückwirkend auch auf die Vertragsverhältnisse zwischen der EnBW und den anderen kaufwilligen Kommunen nieder.