Lokales

Kein Feuerwerk beim Fachwerk

Kirchheim. Die Kirchheimer Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es wegen der erhöhten Brandgefahr verboten ist, in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern Feuerwerkskörper zu zünden.

Da sowohl die Flugbahn als auch die mögliche Brennwirkung von Feuerwerkskörpern sehr unterschiedlich ist und die Innenstadt von Kirchheim einen nennenswerten Bestand an historischen Fachwerkhäusern aufweist, gilt dieses Verbot prinzipiell im gesamten Bereich innerhalb des Alleenrings. Aber das Verbot greift zudem natürlich in unmittelbarer Nähe von anderen Fachwerkhäusern im Stadtgebiet auch außerhalb des Gebiets.

Verstöße gegen das Verbot stellen eine verfolgbare Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann. Mit Kontrollen muss gerechnet werden. Die Verwaltung bittet die Bevölkerung dringend um Beachtung des Verbots.pm