Lokales

Kinderpornografie im Internet angeboten

Zwei Jahre und drei Monate Haft für 67-jährigen Mann aus einer Kreisgemeinde

Das Nürtinger Schöffengericht musste sich dieser Tage mit einem Fall des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Bilder und Dateien befassen. Der Angeklagte, ein 67-jähriger Mann aus einer Kreisgemeinde, wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Nürtingen. Der Mann war dem hessischen Landeskriminalamt aufgefallen, weil er Bilder und Dateien mit kinderpornografischem Inhalt im Internet angeboten haben soll. Bei einer Hausdurchsuchung fielen den ermittelnden Beamten Dateien mit 5 000 kinderpornografischen Bildern und 100 Videodateien in die Hände.

Der Mann, der sich selbst als Autor, Verleger und Herausgeber von Büchern bezeichnet, ließ über seinen Verteidiger vortragen, dass er diese Dateien lediglich zu wissenschaftlichen und journalistischen Zwecken benötigt habe. Er habe inzwischen drei Bücher geschrieben, um Familien über Gewalt und Missbrauch gegen Kinder zu informieren.

Er habe diese Dateien benötigt, um mit wirklichen Tätern in Kontakt zu kommen und die Motive zu erforschen. Diese Informationen habe er dann zu Büchern verarbeitet. Auf seine Verurteilung aus dem Jahre 2009 angesprochen, bei der es um denselben Sachverhalt ging, sagte er: „Ich habe damals dasselbe gemacht wie jetzt auch.“

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Stuttgart sagte in seinem Plädoyer, dass der Angeklagte ihm vorkomme, „wie ein Brandstifter, der

beim Löschen in der ersten Reihe steht und sich am Leid der Betroffenen ergötzt“. Die Veröffentlichung des Buches sehe er nur als Vorwand an, um die Bilder und Dateien zu besitzen und zur Verfügung zu stellen. Er beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.

Der Verteidiger dagegen meinte, der Angeklagte sei eher einer, der ein Haus brennen sehe und nach Hilfe suche. Er beantragte, eine zu verhängende Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Der Angeklagte schloss sich in seinem letzten Wort den Ausführungen seines Verteidigers an.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Sabine Lieberei gelangte zu dem Schluss, dass ein Vergehen des Besitzes und Verbreitens von kinderpornografischen Bildern und Dateien vorliege. Es verurteilte den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.