Lokales

„Lerchen und Eulen“ reagieren anders

Dr. Eva-Maria Straub nennt die möglichen gesundheitlichen Probleme der Nachtarbeit – Tipps

In der Reportage-Serie „Nachtarbeiter“ hat der Teckbote Menschen vorgestellt, die arbeiten, wenn andere schlafen. In dieser, der letzten Folge der Serie, befragten wir Dr. Eva-Maria Straub vom Gesundheitsamt des Landratsamtes in Esslingen über die Auswirkungen der Nachtarbeit.

Polizisten in der Nachtschicht: Auch sie müssen die innere Uhr umstellen.Foto: Markus Brändli
Polizisten in der Nachtschicht: Auch sie müssen die innere Uhr umstellen.Foto: Markus Brändli

Esslingen. Grundsätzlich ist der Mensch biologisch gesehen tagaktiv und ruht sich nachts, während der Dunkelphase, aus, erklärt Dr. Eva-Maria Straub, Betriebsärztin beim Landkreis, die auch die Bediensteten des Kreiskrankenhauses Ruit arbeitsmedizinisch betreut. Die „innere Uhr“ im Hypothalamus, einem Abschnitt im Zwischenhirn, gibt uns diesen Rhythmus vor, hält uns tagsüber wach und lässt uns nachts schlafen. Besonders zwischen 2 und 5 Uhr ist der Mensch in der Regel wenig leistungsfähig und das Schlafbedürfnis erreicht seinen Höhepunkt.

Eine wichtige Rolle bei diesem Wach-Schlaf-Rhythmus spielt das Hormon Melatonin. Es reagiert auf Licht, das heißt, der Melatoninspiegel im Blut steigt nach Einbruch der Dunkelheit an und erreicht gegen Mitte der Nacht seinen Höhepunkt. „Dabei kommt es aber auch darauf an, ob der jeweilige Nachtarbeiter eine „Lerche“ oder eine „Eule“ ist“, sagt Dr. Straub. Eulen sind bekanntlich nachtaktiv, der Melatoninspiegel wird durch die Nachtarbeit nicht so gestört. „Eulen können auch tagsüber besser schlafen“, so die Betriebsärztin. „Die Lerchen, also die Frühaufsteher, können das nicht so kompensieren“. Die möglichen Probleme der Nachtschicht entstehen aus dem missachteten Schlaf-Wach-Rhythmus, der nicht mehr mit der inneren Uhr übereinstimmt. „Nachts, wenn der Arbeitnehmer schlafen möchte, darf er nicht und morgens, wenn er schlafen könnte, gelingt es nicht oder nicht in der ausreichenden Qualität, weil die innere Uhr ihn wachhält“. Die Folge davon ist eine verkürzte Schlafdauer. Das kann jeder Nachtdienstler bestätigen. „Die innere Uhr lässt sich zwar umstellen, aber das kann Tage dauern“, erklärt Dr. Eva-Maria Straub.

Außer diesen biologischen Problemen, die schwächer oder stärker sind, je nachdem ob der Nachtarbeiter Lerche oder Eule ist, kann der durch die Nachtschicht gestörte soziale Rhythmus auch Beziehungen und Familienleben beeinträchtigen. Eine Rolle spielt außerdem, wie der einzelne Nachtarbeiter subjektiv seinen Dienst empfindet. Bei Polizisten, Rettungssanitätern, Notärzten, Berufsfeuerwehrleuten und ähnlichen Berufsgruppen im Nachteinsatz kommt noch zusätzlich die Verarbeitung des Erlebten hinzu, etwa nach einem Unfall, einer Schlägerei, einem Überfall oder einem Brand. „Notfalls muss der Arbeitgeber hier professionelle Hilfe anbieten“, so Dr. Straub.

Die Arbeit entgegen dem natürlichen Schlaf-Wach-Rhythmus kann auf jeden Fall zu Schlafstörungen in der Freizeit führen, aber auch zu Müdigkeit, Konzentrationsmangel, depressiven Verstimmungen, zu Magenbeschwerden, Appetitlosigkeit und zu Herz-Kreislauf-Problemen. „Rein arbeitswissenschaftlich sollten die Bediensteten nicht mehr als drei bis vier Nachtwachen hintereinander arbeiten“, sagt Dr. Straub. Der Grund dafür: Der Körper stellt sich nur sehr langsam wieder auf den natürlichen Schlaf-Wach-Rhythmus um.

Gerade weil die Nachtschicht zu oben beschriebenen gesundheitlichen Störungen führen kann, empfiehlt die Arbeitsmedizinerin Nachtarbeitern, am Morgen beim Nachhausegehen helles Licht zu vermeiden und eine Sonnenbrille zu tragen, denn Licht ist der natürliche Gegenspieler von Melatonin. Das Schlafzimmer sollte nach der Arbeit ausreichend abgedunkelt und kühl sein. Dem Schlaf nicht unbedingt förderlich ist dabei, wenn der Hund auf dem Bett liegt und die Gören durchs Zimmer johlen.

Dr. Straub rät den Nachtschichtlern auf eine gesunde Ernährung zu achten – „anstelle von fetten Sachen leicht verdauliche Kost zu essen, die Hauptmahlzeiten vor Dienstantritt zu sich zu nehmen und während des Dienstes mehrere kleine Imbisse – zum Beispiel Joghurt, Quark, Obst oder Salate – zu verzehren“. Um Stress abzubauen, rät sie den Männern und Frauen, sich in ihrer Freizeit viel zu bewegen, zu laufen, walken, joggen oder sich durch autogenes Training, Yoga oder Tai Chi zu entspannen. Nicht zu unterschätzen sei außerdem ein stabiles soziales Umfeld.

„Wer nachts arbeitet, sollte über die Risiken Bescheid wissen“, sagt Dr. Eva-Maria Straub. „Wenn die gesundheitliche Belastung zu groß ist, sollte der Nachtarbeiter schau‘n, dass er herauskommt, wenn es mit den betrieblichen Bestimmungen vereinbar ist“. Freilich weiß die Betriebsärztin auch, dass dies in Kleinbetrieben kaum machbar ist. Die entsprechenden arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sind nebenan aufgeführt.

Arbeitsrechtliche Bestimmungen zur Nachtarbeit

Für alle Arbeitnehmer gilt das Arbeitszeitgesetz. Darin steht zum Beispiel, dass die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten darf (Paragraf 6 Nacht- und Schichtarbeit). Sie kann aber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Nachtarbeiter sind berechtigt, sich alle drei Jahre arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Über 50-jährigen Nachtschichtlern steht eine solche Untersuchung jedes Jahr zu. Der Arbeitgeber muss einen Nachtarbeiter auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umsetzen, wenn zum Beispiel der Betriebsarzt feststellt, dass die weitere Beschäftigung in der Nachtschicht den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet, sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Frauen, die unter das Mutterschutzgesetz fallen, dürfen keine Nachtdienste verrichten. In Paragraf 8 heißt es: „Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden .. . .“ Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden: in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr, in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr sowie als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr. Auch das Jugendarbeitsschutzgesetz befasst sich mit der Nachtarbeit und regelt die Ruhezeiten. So dürfen Jugendliche laut Paragraf 14 nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Ausnahmen hiervon macht das Gesetz bei Jugendlichen über 16 Jahren im Gaststätten- und Schaustellergewerbe, in mehrschichtigen Betrieben, in der Landwirtschaft sowie in Bäckereien und Konditoreien.