Lokales

Mit dem Schlagring ins Gesicht

Landgericht bestätigt Strafe für 21-Jährigen – Am Kirchheimer Bahnhof 19-Jährigen verletzt

Der Prozess um einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht ist zu Ende. Der Angeklagte, ein 21-jährige Asylanwärter, der in Kirchheim einen 19-Jährigen mit dem Schlagring schwer verletzt hatte, kam glimpflich davon.

Kirchheim. Wochenlang hatte der 21-jährige Beschuldigte vor der Zweiten  Großen Jugendstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts bestritten, jener Mann gewesen zu sein, der in der Nacht zum 4. Dezember vergangenen Jahres unweit des Kirchheimer Bahnhofs seine Faust, die mit einem Stahl-Schlagring bewaffnet war, in das Gesicht eines 19-Jährigen geschlagen zu haben. Letztlich haben ihn jetzt vor den Stuttgarter Richtern die Indizien überführt, sodass ein Leugnen nicht mehr möglich war. Schließlich stand auch für die Richter fest, dass sich der Angeklagte in der Nacht nach der Tat im sozialen Netzwerk Facebook mit einer erhobenen Faust mit Schlagring gebrüstet hatte. Durch den Schlag war der 19-Jährige damals sehr schwer am Kopf verletzt worden. Er hat nach Auskunft der Ärzte teilweise sogar eine Kieferverschiebung erlitten sowie eine Einschränkung des Riechsinns und zahlreiche Prellmarken. Schon allein wegen dieser erheblichen gesundheitlichen Nachteile verfügte das Gericht in dem Urteil zusätzlich, dass der Angeklagte als Bewährungsauflage einen Betrag von 7 000 Euro an das Opfer zu zahlen habe. Der Anwalt des 19-Jährigen hatte eine Schmerzensgeldzahlung von 10 000 Euro beantragt.

Mit dem neuen Urteil beließen es die Richter am Landgericht bei der einjährigen Haftstrafe, die auch schon das Kirchheimer Amtsgericht gegen den 21-Jährigen verhängt hatte und wogegen er Berufung einlegte. Er hatte sich als unschuldig verurteilt betrachtet und im jetzigen zweiten Verfahren die Frage in den Raum gestellt, wer wohl der Mann war, der den Schlag ausgeführt hatte. Diese Frage ist nun mit dem neuerlichen Schuldspruch zumindest juristisch beantwortet. Die 7 000 Euro Schmerzensgeld darf der Verurteilte laut einem Gerichtsbeschluss in monatlichen Raten von je 150 Euro an das Opfer überweisen.