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Neue Strategie bei Gänsweide II

Gemeinderat hat Umlegung angeordnet

Im geplanten Baugebiet Gänsweide  II gibt es Bedarf für eine zusätzliche Straße und einen Fußweg Richtung Schule. Dafür benötigt die Kommune weitere Flächen. Weil jedoch eine Einigung mit deren Eigentümern nicht möglich war, hat der Gemeinderat nun das Instrument der „Umlegung“ angeordnet.

Weilheim. Eigentlich war schon alles in trockenen Tüchern gewesen: Die Stadt Weilheim hatte bereits Verträge mit den Eigentümern all der landwirtschaftlichen Flächen abgeschlossen, die für die Ausweisung des künftigen Neubaugebiets Gänsweide II benötigt werden. Nun stellte sich aber heraus, dass es Bedarf für eine zweite Erschließungsstraße von der Bissinger Straße her gibt. Außerdem soll es noch einen Fußweg geben, der Richtung Kelterstraße und Limburg-Grundschule führt und Kindern so mehr Sicherheit beim Schulweg bietet.

„Die Stadt konnte die dafür benötigten Flächen aber noch nicht erwerben“, teilte Weilheims Bürgermeister Johannes Züfle in jüngster Gemeinderatssitzung mit. „Eine Umlegung könnte dabei eine Hilfestellung sein.“ Vermessungsingenieur Guido Hils erläuterte daraufhin das Instrument der Umlegung. Dabei werden sozusagen alle Grundstücke in einen Topf geworfen, um sie den Eigentümern nach Abzug öffentlicher Flächen prozentual entsprechend wieder als Baugrundstück zurückzugeben oder sie entsprechend auszuzahlen. Lediglich drei Eigentümer haben Bedarf für ein Baugrundstück angemeldet.

„Eigentümer haben zu akzeptieren, wenn etwas Bauland werden soll. Das Eigentum muss sich dann unterordnen“, so Hils. Die Grundstücksbesitzer würden angemessen entschädigt und profitierten von der Wertsteigerung ihrer Grundstücke. Blockieren könnten sie das Vorgehen allerdings nicht: „Bauland zu erschließen ist in öffentlichem Interesse“, erläuterte er. In das ganze Prozedere würden die Eigentümer eng eingebunden: „Eine Umlegung ist sehr gesprächsintensiv“, betonte Guido Hils.

Der Gemeinderat ordnete schließlich die Umlegung des Gebiets an, für die der ständige Umlegungsausschuss des Gremiums zuständig ist. Allerdings gab es zwei Gegenstimmen und eine Enthaltung. „Ich bin nicht der Meinung, dass das ganze Gebiet in die Umlegung rein muss“, sagte Friedrich Haberstroh (FWV). Auch sein Fraktionskollege Joachim Naasz zweifelte daran, ob ein Umlegungsverfahren nötig sei, um eine Fußwegverbindung zu ermöglichen.

Für all diejenigen, die bereits Verträge mit der Stadt geschlossen haben, ändert sich der Verwaltung zufolge nichts. Wer Anspruch auf einen Bauplatz hat, für den entfalle möglicherweise sogar die Grunderwerbssteuer.

Bürgermeister Johannes Züfle informierte zudem zum aktuellen Stand beim Baugebiet. Im September vergangenen Jahres war der Aufstellungsbeschluss gefasst worden. Derzeit läuft noch die artenschutzrechtliche Prüfung. Im Herbst soll der Beschluss voraussichtlich ausgelegt werden. 2015 kann der Bebauungsplan dann als Satzung beschlossen werden. Geplant ist, dass in der Gänsweide II ab 2016 gebaut werden kann.

Es sollen etwa 40 Bauplätze für unterschiedliche Hausformen wie Einzelhäuser, Doppelhäuser, Hausgruppen, Reihenhäuser und Geschosswohnungsbau entstehen.