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Neuffener soll fünf Jahre in Knast

Plädoyer des Staatsanwalts gegen Prostituierten-Schreck

Der Neuffener Prostituierten-Schreck soll fünf Jahre hinter Gitter. Diesen Antrag stellte der Staatsanwalt am gestrigen Verhandlungstag vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts gegen den 34-jährigen Angeklagten. Der Ankläger plädierte auf zweifachen versuchten Totschlag, diverse Körperverletzungen, Nötigung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und räuberische Erpressung.

Neuffen/Stuttgart. Das Mammutverfahren gegen den 34-jährigen Neuffener geht langsam dem Ende zu. Der Mann soll in mehreren Fällen Prostituierte aus dem Domina-Bereich nach deren „Dienstleistungen“ überfallen, mit dem Tod bedroht, beraubt und in zwei Fällen sogar versucht haben, sie zu töten. Am gestrigen siebten Verhandlungstag, nachdem die Stuttgarter Richter zahlreiche Zeugen und einen Gutachter vernommen hatten, stellte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer den Strafantrag: Aus Einzelstrafen von über zwölf Jahren solle seiner Meinung nach das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren gegen den Neuffener bilden und verhängen.

Die Taten, um die es geht, habe der Angeklagte teils in eingeschränkter Schuldfähigkeit, aber auch ohne Schuldeinschränkung begangen. Dies hatte schon der psychiatrische Sachverständige festgestellt, den Angeklagten aber als einen Mann mit stark auffallender Persönlichkeitsstörung beschrieben. Die „Rollenspiele“, die der Angeklagte mit seinen Opfern betrieb, und die dann folgenden Gewalttaten an den Frauen, begannen im April 2011 zuerst in Karlsruhe, dann in Stuttgart und letztlich in Nürtingen und Neuffen.

Für den Angriff gegen einen Oberarzt der Nürtinger Psychiatrie forderte der Ankläger wegen Körperverletzung nur acht Monate Haft. Den Hinauswurf einer Prostituierten aus seinem Auto zwischen Neuffen und Metzingen stufte der Staatsanwalt nicht mehr als versuchten Totschlag, sondern als gefährliche Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr ein, den das Gericht mit einem Jahr Haft ahnden solle.

Bei den beiden brutalsten Taten an zwei Dominas in Stuttgart und in Neuffen, bei denen der Mann die Frauen jeweils am Hals gewürgt hatte – in einem Fall sogar beidhändig – sieht der Ankläger den Tatbestand des versuchten Totschlags in zwei Fällen als gegeben und beantragte einmal dreieinviertel und einmal drei Jahre Haft. Für diverse Bedrohungen und Nötigungen lautet sein Antrag noch auf insgesamt 210 Geldstrafen-Tagessätze von je zehn Euro, die die Schwurgerichtskammer in eine Gesamtstrafe von fünf Jahren zusammenziehen müsse. Eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung zur Zwangsbehandlung der psychischen Störung beantragte der Staatsanwalt nicht, nachdem der Gutachter ebenfalls davon abgeraten hatte.

Am 24. Juni will die Verteidigung ihr Plädoyer halten. Danach folgt dann das „Letzte Wort“ des Angeklagten.