Lokales

Polizei: Ohne Anzeige „keinerlei Handhabe“

Stellungnahmen zum Vorwurf mangelnder Kommunikation in einem Missbrauchsfall

Vor dem Stuttgarter Landgericht läuft derzeit ein Missbrauchsprozess (wir berichten). Große Wellen hat jetzt die Frage geschlagen, ob sich die Leidenszeit des minderjährigen Opfers hätte verkürzen lassen durch bessere Kommunikation zwischen Polizei und Sozialem Dienst.

Kirchheim. Zur Vorgeschichte: 2007 hatte ein damals zwölfjähriges Mädchen aus Kirchheim seinen Stiefvater wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt, die Anzeige aber einen Tag später zurückgenommen. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb das Verfahren, das bereits angelaufen war, wieder eingestellt. Zwei Jahre später gab es eine erneute Anzeige gegen den Stiefvater, die das Mädchen dieses Mal aber aufrechterhielt.

Im Prozess wurde jetzt am Rande die Frage aufgeworfen, ob der Soziale Dienst nach der ersten Anzeige 2007 seine Pflichten vernachlässigt hat und ob er das Mädchen damals hätte schützen können – vor den Vergewaltigungen, zu denen es weiterhin gekommen sein muss. In die Kritik ist auch die Polizei geraten, weil sie den Verdacht auf sexuellen Missbrauch nicht an die zuständige Behörde weitergeleitet haben soll. Außerdem habe die Polizei mittlerweile Beweismittel aus dem Jahr 2007 vernichtet.

Christine Menyhart, Pressesprecherin der Polizeidirektion Esslingen, sagte gestern auf telefonische Nachfrage: „Nachdem die Anzeige zurückgezogen war und die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hatte, gab es für uns keinerlei Handhabe mehr.“ Die Polizei habe damals alles versucht, um die Gründe zu erfahren, warum das Mädchen die Anzeige zurückgezogen hat. Es wurde nachgefragt, ob die Vorwürfe erfunden waren oder ob nicht doch etwas vorgefallen sei. Aber das Mädchen sei dabei geblieben, den Stiefvater nicht weiter belasten zu wollen.

Die Beweismittel, ein paar Taschentücher, hätten deshalb nicht mehr nach Spuren ausgewertet werden können. Auch dafür habe die rechtliche Handhabe gefehlt, sagt Christine Menyhart. Beweismittel seien nach Einstellung des Verfahrens zurückzugeben. Was nicht abgeholt werde, komme einmal im Jahr auf den Prüfstand: „Da wird die Asservatenliste durchgeforstet: Wo läuft noch ein Verfahren? Was ist erledigt? Und was man nicht mehr braucht, das wird vernichtet. Wir können und dürfen das gar nicht aufheben.“

Und den Sozialen Dienst in Kirchheim habe die Polizei sehr wohl darüber informiert, „dass da in der Familie was nicht stimmt“. Das einzige Versäumnis der Polizei sei gewesen, dass lediglich der Kontakt zum Sozialen Dienst in einer Aktennotiz festgehalten wurde, nicht aber der Inhalt des Gesprächs. Ob dabei auch das Wort „Missbrauch“ gefallen ist, lasse sich heute nicht mehr nachvollziehen.

Den Kontakt zwischen Polizei und Sozialem Dienst bestätigt auch Peter Keck, der Pressesprecher des Esslinger Landratsamts, das gemeinsam mit der Stadt Kirchheim für den Sozialen Dienst in Kirchheim zuständig ist. Um Missbrauch sei es dabei aber nicht gegangen. Der Soziale Dienst habe ohnehin Kontakt zur betroffenen Familie gehabt. Deshalb ist es für Peter Keck vollkommen klar, „dass wir im Gespräch mit der Familie das Thema Missbrauch angesprochen hätten, wenn wir darüber informiert gewesen wären“. Der Fall wäre sonst auch an einen Fachdienst weitergeleitet worden, der Opfer von sexuellem Missbrauch betreut, sagt Peter Keck zum üblichen Vorgehen. Ob das dem Mädchen weitere Vergewaltigungen erspart hätte, lässt sich nachträglich nicht mit Bestimmtheit sagen. „Aber wir hätten auf jeden Fall unsere Hilfe anbieten können, weil wir unabhängig von einer Anzeige arbeiten können. Wir sind ja nicht Teil des juristischen Verfahrens.“

Was 2007 wirklich an Kommunikation stattgefunden hat, lässt sich nicht mehr herausfinden. Aber immerhin gibt es seit 2008 bei der Polizei Formulare für die Weiterleitung entsprechender Informationen. Und beim Landratsamt gibt es – ebenfalls seit 2008 – Standards zum Umgang mit sexuellem Missbrauch. Seither müsste die Kommunikation also besser funktionieren.