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Rohbau bleibt Zankapfel

Nach grünem Licht des Ministeriums reicht Gemeinde Klage bei Verwaltungsgericht ein

Zentnerschwer war der Stein, der Bauherrin Margarete Rösch vom Herzen gefallen ist. Nach jahrelangem Hickhack um den Rohbau im Ohmdener Talhof hat das Land endlich das Okay für den Weiterbau gegeben. Doch für die Kommune ist der Fall damit nicht erledigt.

Rohbau bleibt Zankapfel
Rohbau bleibt Zankapfel

Ohmden. „Bis zum Jahresende könnte das Haus bezugsfertig sein“, meinte im Rahmen eines Vor-Ort-Termins am gestrigen Montag Architekt Joachim Englert noch hoffnungsvoll. Fraglich, ob er da schon wusste, dass sich die Gemeinde nach wie vor nicht geschlagen gibt.

„Wir haben letzte Woche beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht“, sagte Ohmdens Bürgermeister Martin Funk im Anschluss an den Termin, der ohne ihn stattfand, auf telefonische Nachfrage. Der Rathauschef geht davon aus, dass aus den Plänen der Bauherrin, ihren Alterswohnsitz auf den Ohmdener Talhof zu verlegen, wo sie ihre Kindheit verbracht hat, nach wie vor nichts wird. Das grüne Licht des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur in der Tasche, kündigte Margarete Rösch indes an, im Juni endlich das Dach decken und die seit fünfeinhalb Jahren bereitliegenden Fenster einsetzen zu lassen. – Der Rohbau im Grünen bleibt damit ein Zankapfel.

Die unendliche Geschichte um den eingefrorenen Bau östlich von Ohmden wird nun um ein weiteres Kapitel mit offenem Ausgang ergänzt. Damit hatten bislang offenbar weder die Bauherrin noch der Kirchheimer CDU-Landtagsabgeordnete, Karl Zimmermann, gerechnet. Er hatte sich im Petitionsausschuss wiederholt für den Weiterbau stark gemacht und den gestrigen Termin anberaumt, um mit den an der Planung Beteiligten den Bescheid des Ministeriums zu feiern und die „Löwenaufgabe“ endlich offiziell zum Abschluss zu bringen.

Doch der Reihe nach: Bereits 1999 wurde der Grundstein für das Bauvorhaben gelegt. Damals hatte Margarete Rösch Englert beauftragt, den Umbau der massiven Feldscheune zu planen. Allein bis die umstrittene Genehmigung erteilt war, gingen Jahre ins Land. 2006 schließlich lag das Okay des Landratsamtes auf dem Tisch. Die Freude darüber währte jedoch nicht lange. Denn bei einer Baukontrolle im November desselben Jahres wurde festgestellt, dass das ursprüngliche Gebäude weitgehend abgebrochen und entgegen der Planung fast komplett aus neuen Steinen errichtet worden war. Das Landratsamt verhängte darauf hin einen Baustopp und ordnete den Abbruch an. Der anschließende Antrag auf Genehmigung eines Neubaus wurde abgelehnt. Die Bauherrin ging den Rechtsweg, doch das Verwaltungsgericht Stuttgart stellte sich hinter die Abrissverfügung des Esslinger Landratsamtes. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies die Berufung gegen das Urteil ab.

Margarete Rösch ergriff schließlich den letzten Strohhalm und wandte sich mit einer Petition an den Landtag von Baden-Württemberg. Zweimal befasste sich der Petitionsausschuss mit dem Bauvorhaben. Beide Male sprach sich das Gremium für einen Weiterbau aus, auch der Landtag stellte sich darauf hin auf die Seite der Bauherrin. Erneut lehnte der Ohmdener Gemeinderat sein Einvernehmen ab. Im Landratsamt wurden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Landtagsentscheidung laut. „Ich halte die Weisung des Ministeriums, wonach der Bau fortgesetzt werden darf, für rechtlich nicht möglich“, argumentierte der Landratsvize und Leiter des Dezernats für Umwelt und Technik, Matthias Berg, vor einem halben Jahr und machte von seinem Recht auf Remonstration Gebrauch. Seine Sorge: Der „Talhof“ könnte zu einem Präzedenzfall für Bauten im Außenbereich werden. Dort sind bislang lediglich Umnutzungen beispielsweise von Feldscheunen zulässig, um zu verhindern, dass marode Schuppen die Landschaft verschandeln. Für Neubauten gibt es dagegen keine Rechtsgrundlage. Den jetzigen Bescheid des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur pro Weiterbau nimmt Berg zähneknirschend hin. Nun sei das Landratsamt von seiner Verantwortung entbunden und habe die Fertigstellung des Gebäudes zu dulden.

Ohmdens Bürgermeister Martin Funk versteht hingegen die Welt nicht mehr. Er ärgert sich darüber, dass er offiziell vom Ministerium noch gar keine Nachricht bekommen hat, sondern bislang lediglich vom Landratsamt unterrichtet worden ist: „So einen Fall gab‘s noch nie. Es kann nicht sein, dass wir übergangen werden. Um im Außenbereich bauen zu können, braucht es das Einvernehmen der Kommune. Das haben wir aber nie erteilt.“ Mit der Entscheidung des Ministeriums werde die kommunale Planungshoheit außer Kraft gesetzt. Er hat vergangene Woche einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht eingeschaltet und am Mittwoch im Namen der Gemeinde eine Anfechtungsklage gegen das Land eingereicht. „Der Anwalt hat mir bescheinigt ,wir hätten gute Aussicht auf Erfolg“, gibt sich Funk siegessicher. Das Ministerium habe sich über das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts hinweggesetzt. Damit werde in die richterliche Unabhängigkeit eingegriffen. Der Bürgermeister geht davon aus, dass aufgrund der Klage der Bau weiter ruht.