Lokales

Schwieriger Weg zum Schuppen

Interessengemeinschaft fordert Abstellmöglichkeiten auch für Bewirtschafter kleinerer Flächen

Die Entwicklung ist im ganzen Landkreis zu beobachten: Nicht-Landwirte, die Streuobstwiesen oder kleine Äcker bewirtschaften und pflegen, brauchen Unterbringungsmöglichkeiten für ihre Geräte. Der Weg zum Schuppen ist allerdings kein leichter – das zeigt sich aktuell auch in Holzmaden.

Die Gemeinschaftsschuppenanlage in Altdorf: Den Weg der Gemeinde im Altkreis Nürtingen hat sich Holzmaden zum Vorbild genommen.
Die Gemeinschaftsschuppenanlage in Altdorf: Den Weg der Gemeinde im Altkreis Nürtingen hat sich Holzmaden zum Vorbild genommen. Foto: privat

Kreis Esslingen. Die Kulturlandschaft mit den Streuobstwiesen und ihrem Artenreichtum zu erhalten, ist erklärtes Ziel der EU und des Landes, aber auch der Landkreise und Kommunen in Baden-Württemberg. Pferdefuß ist meist die Pflege. Vielerorts gibt es Hilfen und Fördermittel, um Stücklesbesitzer und Landbewirtschafter zu unterstützen – ob es nun die Bereitstellung eines Schredders, der Verleih eines Hochentasters oder Zuschüsse für Fremdpflege sind. Viele derjenigen, die Flächen bewirtschaften, aber keine Vollerwerbslandwirte sind, haben ein weiteres dringendes Anliegen: Unterbringungsmöglichkeiten für ihre Geräte und Maschinen in Form von Schuppenanlagen.

„Die Nachfrage nach Gemeinschaftsschuppenanlagen steigt“, bestätigt Matthias Berg, Erster Landesbeamter und Leiter der Unteren Naturschutzbehörde im Esslinger Land­ratsamt, und nennt einen Grund: „Die Leute haben immer weniger Möglichkeiten, großes Gerät bei sich unterzustellen.“ Dazu beigetragen haben innerörtliche Verdichtung, strukturelle Veränderungen im Ort und kleinere Wohneinheiten.

Aber es ist nicht immer ganz einfach, an einen Schuppen zu kommen. Genau das erfahren derzeit einige Hobby-Landbewirtschafter in Holzmaden. Mitte vergangenen Jahres hatten sieben von ihnen Interesse bekundet, einen Anteil einer landwirtschaftlichen Schuppenanlage zu erwerben. Anders als in Notzingen oder Lenningen, wo sich allein schon die Suche nach einer geeigneten Stelle für das Gebäude schwierig gestaltete, war in Holzmaden bald ein geeigneter Standort gefunden: Ein gemeindeeigenes Grundstück beim Schützenhaus sagte Interessenten, Gemeinde und Naturschutzbehörde sofort zu. Allerdings tauchte ein ganz anderes Problem auf: Bedingung für eine Genehmigung durch das Landratsamt ist, dass jeder Interessent mindestens eine Fläche von 1,5 Hektar bewirtschaften muss. „Diese Voraussetzung würden aber nur drei der sieben Antragsteller erfüllen“, schildert Holzmadens Bürgermeister Jürgen Riehle das Problem.

Deshalb geht man in der Urweltgemeinde nun einen anderen Weg, den vor einigen Jahren schon die Gemeinde Altdorf eingeschlagen hat: Holzmaden strebt eine Änderung des Flächennutzungsplans an, um ein Sondergebiet „Gemeinschaftsschuppenanlage“ auszuweisen. Ein Verfahren, dass zwar komplizierter und langwieriger ist, aus Sicht von Matthias Berg aber Sinn macht. Denn dann kann die Kommune per Gemeinderatsbeschluss eine eigene Flächenuntergrenze festlegen. In Holzmaden haben die Bürgervertreter bereits für 30 Ar votiert. „Holzmaden ist eben anders als Weilheim und anders als Lenningen“, sagt der Erste Landesbeamte Berg. „In einem Ort mag es wenige Großgrundbesitzer geben, im anderen eine Masse an Kleinen.“ Unterstützt werden sollten aus seiner Sicht auch diejenigen, die kleinere Parzellen bewirtschaften: „Wir sind froh über jeden, der zum Erhalt der Streuobstwiesen beiträgt“, so Berg. Entscheidend aus Sicht des Landratsamts ist vor allem eines: Der Zusatznutzen der Landbewirtschaftung müsse so groß, sichtbar und nachhaltig sein, dass er den Bau einer Schuppenanlage und den damit verbundenen Flächenverbrauch rechtfertige.

Neben Holzmaden haben aus dem Verwaltungsraum Weilheim nun auch Neidlingen und Bissingen das Thema „Gemeinschaftsschuppenanlage“ auf ihre Agenda genommen. Während das Projekt in Bissingen noch ganz in den Anfängen steckt, hat es in Neid­lingen bereits eine Umfrage zum Bedarf gegeben. Zwei Dutzend Inte­ressenten haben sich gemeldet, eine weitere Auswertung liegt aber noch nicht vor. Vorstellen kann sich Neidlingens Bürgermeister Rolf Kammerlander neben der Möglichkeit, Schuppenanteile zu verkaufen, auch eine Pachtlösung. „Dann hätte die Gemeinde den Zugriff und könnte bei Missbrauch einfach kündigen“, so Kammerlander. Erlaubt ist nämlich nur die Unterbringung von landwirtschaftlichen Geräten oder Maschinen. Alles andere ist unzulässig.

In Holzmaden ist die Interessengemeinschaft – der übrigens drei un­ter Dreißigjährige angehören – nun zufrieden mit dem Lauf der Dinge. „Es ist gut, wenn jeder von uns mit seinen Flächen nun einen Schuppen beantragen kann“, freut sich Sprecher Horst Kirschmann über die geplante Herabsetzung der Mindestgrenze auf 30 Ar. In trockenen Tüchern ist die Schuppenanlage trotzdem noch nicht. Ob die Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt wird, entscheidet die Verwaltungsgemeinschaft Weilheim.