Lokales

Versiegelungsgrade festgelegt

Verwaltungsraum Weilheim setzt auf Mustersatzung des Gemeindetags

Die Bemessung der Niederschlagswassergebühr erfolgt in Weilheim und Ohmden wie in den übrigen Gemeinden im Verwaltungsraum gemäß der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg.

Weilheim/Ohmden. Um die individuelle Niederschlagswassergebühr ermitteln zu können, die die Bürger mit Einführung der gesplitteten Abwassergebühr bezahlen müssen, hatten sich die Ratsgremien im Verwaltungsraum dafür ausgesprochen, per Flugzeug die Versiegelungsflächen zu ermitteln und anschließend die Besitzer um genauere Auskunft über ihre Grundstücke zu bitten.

Wie Stadtkämmerer Sascha Schneider im Weilheimer Gemeinderat erklärte, liegen die Luftbilder inzwischen vor. In jüngster Sitzung ging es nun darum, die Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr festzulegen. Vollständig versiegelte Flächen wie Dachflächen, Asphalt, Beton und Bitumen werden mit dem Faktor eins multipliziert, stark versiegelte Flächen wie Pflaster, Platten, Verbundsteine sowie Rasenfugengitter mit 0,7 und wenig versiegelte Flächen wie Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster und Gründächer mit dem Faktor 0,4.

Unter anderem regelt die Mustersatzung auch den Umgang mit Zisternen. Während Dr. Klaus Dolde, Mitglied im Ohmdener Gemeinderat, sich an der Formulierung stieß, dass Zisternen „fest installiert und mit dem Boden verbunden“ sein müssen und deswegen den Bemessungsgrundlagen seine Zustimmung verweigerte, stellte Professor Dr. Wackenhuth, Weilheimer Stadtrat und Jurist, die komplette Rechtsgrundlage infrage. Er stimmte deshalb eben- falls gegen den Verwaltungsvorschlag. Abgesehen von Hans Haible, der sich im Ohmdener Rund der Stimme enthielt, gab es ansonsten in beiden Gremien ausschließlich Befürworter.

Die Gemeinden Neidlingen, Bissingen und Holzmaden haben der Mustersatzung ebenfalls bereits zugestimmt.