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„Wir sind auf einem guten Weg“

Zweiter Lärmschutzgipfel in Wendlingen – Bahn will Lärmsanierung vorantreiben

Jüngst fand in Wendlingen der zweite Lärmschutzgipfel statt. Diesmal beteiligten sich die Kommunen Wendlingen, Wernau, Köngen, Deizisau, Altbach und Reichenbach.

Wendlingen. Karin Roth, die schon vor drei Jahren mit dem Vorstandsvorsitzenden der DB Netz AG, Oliver Kraft, Maßnahmen zum Lärmschutz an der bestehenden Bahnstrecke vereinbart hatte, war auch diesmal die Triebfeder für weitere Umsetzungen. Die Bundestagsabgeordnete der SPD im Wahlkreis Esslingen und frühere Parlamentarische Staatssekretärin bedankte sich bei Kraft dafür, dass er die Lärmvorsorge im Interesse der Bevölkerung großzügig begleitet habe. Die Bahn ist gesetzlich nicht daran gehalten, Lärmschutzmaßnahmen auf Bestandsstrecken durchzuführen. In diesem Zusammenhang stellte Roth nochmals die Notwendigkeit des Lärmschutzes besonders für die hiesige Region mit ihren vielfältigen Lärmquellen heraus.

Mit Lärmschutzwänden und weiteren innovativen Maßnahmen an Schienen und Waggons seien schon 90 Prozent der infrage kommenden Maßnahmen durchgeführt. Dafür müssten jedoch noch einige Prüfungen abgewartet werden. Daneben spielte auch die Einführung von Trassenpreisen eine Rolle. „Mit passiven und aktiven Maßnahmen zusammen sind wir auf einem guten Weg“, sagte Roth.

Entlang der Bahnstrecke zwischen Esslingen und Plochingen wurden bisher auf 5,4 Kilometern Länge Schallschutzwände installiert und zusätzlich laut Kraft für rund 470 Wohnungen ein passiver Schallschutz umgesetzt. Eine Schallschutzwand von 840 Metern Länge wurde in Reichenbach gebaut. Damit habe die Bahn im Vorgriff auf die zu erwartenden steigenden Zugzahlen bislang sieben Millionen Euro in den Landkreis Esslingen investiert, sagte Kraft. „Das ist einmalig in der Geschichte der Bahn.“ Für das Jahr 2015 sei der Bau einer weiteren Wand auf knapp zwei Kilometern Länge in Wernau und Wendlingen vorgesehen. Dafür würden noch einmal nahezu drei Millionen Euro locker gemacht.

Kraft sprach neben den Maßnahmen aus dem Lärmsanierungsprogramm weitere Lärmschutztechnologien an, die in den Jahren 2009 bis 2011 erprobt worden seien. Im Wendlinger Bahnhofsbereich werde gerade eine Schienenschmieranlage erprobt, womit lästige Quietschgeräusche reduziert werden sollen. Momentan sei ein positiver Effekt noch nicht erkennbar. Bis Juni werde das Ergebnis dafür vorliegen; so lange wolle man warten.

Im Zuge des Baus der ICE-Trasse seien im Bereich Wendlingen rund 1,1 Kilometer Schallschutzwände von einer Höhe bis zu 3,5 Metern (an Güterzuganbindung und an einem Brückenbauwerk) vorgesehen. Mit deren Bau soll voraussichtlich 2019 begonnen werden.

An Hangbebauungen, sagte Kraft, könnten Schallschutzwände nur bedingt eingesetzt werden. Viel effektiver seien Schienenstegdämpfer, eine niedrige Lärmschutzwand direkt am Gleis bis zu 70 Z**entimeter hoch und Schienenschleifungen. Alle Maßnahmen zusammengenommen ergäben eine Schallreduzierung von neun bis zehn Dezibel. Als zukunftsweisend wird die Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems gehalten, das bis zum 9. Dezember 2012 in Kraft treten soll. Dies soll den Anreiz erhöhen, auf leisere Bremstechnologien bei Güterzügen umzurüsten. Eine Verringerung des Schienenlärms verspricht man sich damit bis 2020.

Wendlingens Bürgermeister Steffen Weigel begrüßte die beschriebenen Maßnahmen, vorausgesetzt sie werden genehmigt. „Die vom Lärm betroffenen Kommunen werden Ihnen dankbar sein.“ Er wolle weiterhin in engem Dialog mit der Bahn und Politik stehen.

Ein weiteres Anliegen ist ihm jedoch ein anderes Problem: der Lärmschutz während der Bauzeit und später an der Neubaustrecke. Lärmprobleme gebe es derzeit mit der S-Bahn trotz Dauerschmierung. Die Stadt wolle jedoch wie vereinbart das Ergebnis der Maßnahme abwarten, das bis Juni erwartet werde. „Wir wollen die Bevölkerung auch im Zuge der Baumaßnahmen stets transparent informieren.“

Ob die Wendlinger mit dem Bau einer weiteren Schallschutzwand auf der Altstrecke zusätzlich zu den verpflichtenden Lärmschutzwänden auf der ICE-Strecke rechnen können, hängt von einer Planänderung im Feststellungsbeschluss ab. Hier zeige sich, ob die Bahn dazu verpflichtet werden könne, so Weigel. Bislang ist ein Rechtsanspruch darauf nicht verbindlich.