Infoartikel
Die neue EU-Gewässerrichtlinie und die Badegewässerkarte Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg in Kraft getreten ist die neue EU-Gewässerrichtlinie eigentlich schon im Jahr 2008. Umgesetzt werden konnte sie allerdings erst dieses Jahr. Ursache für den langen Vorlauf ist, dass in die Beurteilung nun die Daten der vier Vorjahre einfließen und die entsprechenden Werte erst erhoben werden mussten. Pflicht sind mindestens 16 Messungen pro Jahr im Abstand von maximal vier Wochen.

Zur Bestimmung der Wasserqualität wird die Konzentration von intestinalen Enterokokken- und Escherichia Coli-Keimen gemessen. Sie selbst gelten nicht als Krankheitsauslöser, sondern als Fäkalindikatoren und deuten darauf hin, dass Kot von Säugetieren, Vögeln oder auch Menschen ins Wasser gelangt ist. Dieser wiederum kann Krankheitserreger enthalten.

Neben der Einstufung und der Beschreibung des Gewässers ist es laut EU-Richtlinie auch erforderlich, dass am See ein Hinweis darauf aushängt, wo Badegäste weitergehende Informationen erhalten. Am einfachsten kommen Interessierte auf die entsprechende Seite des Landesamts für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, wenn sie in die Suchmaschine die Schlagworte „Badegewässerkarte Baden-Württemberg“ eingeben. Dort gibt es eine Liste der überwachten Badestellen, eine Gewässerkarte, Tipps für Badende und Informationen zu Blaualgen und Zerkarien.bil