Kirchheimer wegen Drogenhandels angeklagt
„Kekse“ waren Rauschgift

Noch gibt es im großen Rauschgiftprozess – insgesamt soll es um 330 Kilo gehen – vor dem Stuttgarter Landgericht gegen einen 26-jährigen Kirchheimer Fensterbauer und vier weitere Männer keine brauchbaren ­Geständnisse.

Kirchheim. Am vierten Prozesstag versuchte die Staatsanwältin vergeblich, den echten Namen jenes niederländischen Drogenlieferanten, bei dem die fünf Angeklagten eingekauft haben sollen, zu erfahren. Ein gewisser „Alex“ soll es sein, bei dem die Fünferbande von 2007 bis Mitte letzten Jahres in den Niederlanden große Mengen Rauschgift bester Qualität eingekauft haben sollen. Doch ob „Alex“ der echte Vorname ist, wissen weder der 43-jährige Hauptangeklagte, in dessen Kornwestheimer Wohnung die Polizei 26 Kilo der Drogen sicherstellte, noch der 26-jährige Kirchheimer. Intensiv fragte am gestrigen vierten Verhandlungstag vor der Siebten Großen Strafkammer die Staatsanwältin bei den beiden nach, ob man nicht doch wisse, wie dieser Mann wirklich heißt.

Die Angeklagten selbst kennen nur einen „Alex“, bei dem man selbst oder durch angeworbene Kurierfahrer in insgesamt 46 Beschaffungsfahrten das Rauschgift eingekauft und zunächst zwischengelagert hatte, ehe es – neu abgewogen, gestreckt und portioniert – an Kundschaft in ganz Baden-Württemberg verkauft worden sei. So weit hat der Hauptbeschuldigte die Vorwürfe zugegeben. Lediglich die Drogenmenge, die man ihm vorwirft, ist noch strittig. Denn: Beim Nachweis des Drogenhandels mit über 300 Kilo wäre zwingend die Höchststrafe von 15 Jahren zu verhängen.

Doch das wollen neben dem Fensterbauer aus Kirchheim auch die vier restlichen Angeklagten unbedingt verhindern. Die Strafkammer hat hierzu bereits ein Zeichen versendet, bei Geständnissen winkt ein Strafrabatt. Wie hoch der aber ist, bleibt noch ein Geheimnis. Die Angeklagten beraten sich hierzu noch mit ihren Anwälten.

Um die genauen Hintergründe dieses großen und über drei Jahre dauernden Rauschgiftdeals der fünf Angeklagten zu erhellen, haben die Stuttgarter Richter gestern den Sachbearbeiter der Esslinger Drogenfahndung, der mit seinen Ludwigsburger Kollegen eng kooperiert hat, im Zeugenstand vernommen. Der Beamte bestätigte, dass man durch reinen Zufall auf die Bande gekommen sei, weil in Kirchheim der 26-Jährige Streit mit seiner Ehefrau hatte und deshalb die Polizei alarmiert wurde. Während der polizeilichen Schlichtungsversuche hatte es an der Wohnungstür geklingelt und der 43-jährige Ludwigsburger kam zuerst mit einem Pack Bargeld herein – 1 500 Euro. Bei Ermittlungen fanden die Beamten dann auch gleich große Mengen Drogen und gleichzeitig stellte sich heraus, dass der dritte Angeklagte, der damals ebenfalls rein zufällig erschien, in seiner Wohnung in Erkenbrechtsweiler eine Cannabis-Plantage unterhielt, die dann die Polizei selbst aberntete.

Der Beamte schilderte auch, dass nach den Fahndungs-Erkenntnissen und dem Abhören der Handys der Angeklagten klar wurde, dass die Niederland-Fahrten mit Mietautos nicht zum Einkauf von Keksen dienten, sondern zum Erwerb von Rauschgift. Der Begriff „Kekse“ tauchte bei den Handy-Telefonaten zwischen den Angeklagten immer wieder regelmäßig auf. Freilich waren damit ausschließlich die Drogen gemeint. Bis zu 30 Kilo pro Fahrt waren es. Die Fahrer selbst, darunter teils sogar Berufskraftfahrer, seien für jedes transportierte Kilo mit 100 Euro belohnt worden. 4 000 bis 4 500 Euro wert war diese Fracht jeweils. Angeliefert wurde die Ware nach dem Eintreffen meist in den Wohnungen der Angeklagten.

Die Strafkammer hat nun noch drei weitere Prozesstage angesetzt, um Zeugen und einen Sachverständigen zu hören. Der Gutachter soll über die mögliche Beeinflussung der Drogensucht und damit verbundener Schuldfähigkeit bei einem der Angeklagten Auskunft geben.