Lokalsport

Betrieb eines Vereinszentrums ist gemeinnützig

Stuttgart. Eine Entscheidung mit Sig­nalwirkung? Der Betreiber des kommerziellen Fitnessstudios in Waldenbuch, der den Bau des dortigen Sportvereinszentrums verhindern wollte, ist mit seiner Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gescheitert. Dort wollte der Unternehmer einen Verstoß gegen die Gemeinnützigkeit des TSV Waldenbuch durch das geplante Sportvereinszentrum geltend machen und den TSV aus dem Vereinsregister löschen lassen.

Beim württembergischen Landessportbund (WLSB) geht man nun davon aus, dass das in Kirchheim ähnlich gelagerte Verfahren gerichtlich ebenfalls keinen Bestand haben wird. „Der WLSB sieht sich durch die Entscheidung der Gerichte in seiner Auffassung bestätigt, dass der Betrieb eines Sportvereinszentrums mit Fitnessstudio dem Status der Gemeinnützigkeit nicht entgegensteht“, heißt es in einer gestern versendeten Pressemitteilung.

Mit einer Entscheidung im Kirchheimer Fall ist frühestens im Januar zu rechnen.tb