Lokalsport

Entscheidung frühestens im Januar

Kirchheim. Im Rechtsstreit zwischen einem Kirchheimer Sportstudio-Betreiber und dem VfL Kirchheim ist laut dem zuständigen Amtsgericht frühestens im Januar mit einer Entscheidung zu rechnen. Das Gericht hat bis dahin zu prüfen, ob ausreichend Gründe vorliegen, die eine Löschung des Vereins aus dem Vereinsregister rechtfertigt. Eine entsprechende Anregung, wie es in der Juristensprache korrekt heißt, hatte der Unternehmer am 21. November an das Registergericht gerichtet. Mit dem geplanten Sportvereinszentrum beim Kirchheimer Stadion, so die Meinung des Antragstellers, verfolge der VfL gewerbliche Ziele und verschaffe sich durch seine Privilegien als Verein einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil.

In einem ersten Schritt wurde der Verein nun zu einer Stellungnahme aufgefordert, gleichzeitig wurde das Finanzamt Kirchheim eingeschaltet, die steuerrechtliche Seite des Falls zu bewerten. Lehnt das Gericht eine Löschung ab, hätte der Antragsteller die Möglichkeit, Beschwerde beim Stuttgarter Oberlandesgericht einzureichen. Ungeachtet dieses laufenden Verfahrens muss der VfL Kirchheim in seiner Mitgliederversammlung am 9. Dezember den noch ausstehenden Baubeschluss fassen. Über eine mögliche Bürgschaft der Stadt bei der Finanzierung des vier Millionen Euro teuren Vereinsprojekts und die Grundstücksfrage hat dann der Kirchheimer Gemeinderat in seiner Sitzung am 1. Februar zu beraten.bk


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74 Prozent unserer Online-Leser glauben, dass private Fitnessstudio-Betreiber durch öffentlich bezuschusste Sportvereinszentren einen Wettbewerbsnachteil erleiden. 26 Prozent glaubten das nicht.