Lokalsport

Heiningens fünf „Sünder“ gegen Weilheim dabei

Stuttgart. Im Rechtsstreit um die Spielberechtigung von fünf Heininger Landesliga-Fußballern in der heutigen 17-Uhr-Partie gegen den TSV Weilheim (wir berichteten gestern) hat der Württembergische Fußball-Verband in Person des Sportgerichtsvorsitzenden Jörg Kindermann das erstinstanzliche Urteil des Fußballbezirks Neckar/Fils vorläufig aufgehoben. Damit sind die am vergangenen Dienstag gegen Murat Cubuk, Michael Neumann, Marcel Schmidts, Maximilian Ziesche und Moritz Müller verhängten Spielersperren ausgesetzt – das Quintett kann am Nachmittag komplett eingesetzt werden. Die endgültige WFV-Berufungsverhandlung steht noch aus.

Weil es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, war weder von der WFV-Pressestelle noch von Kindermann selbst gestern eine Urteilsbegründung zu erhalten. Vom Bezirksgericht Neckar/Fils waren die fünf Heininger Landesliga-Stammspieler wegen fehlender Spielberechtigung im Kreisliga B7-Spiel des FC Heiningen II gegen die KSG Eislingen zu mehrwöchigen Sperrstrafen verurteilt worden. Die Heininger Vorgehensweise im damaligen Spitzenspiel hatte Sportgerichts-Vorsitzender Siegfried Bippus nach Auswertung der Stellungnahmen als manipulatives Verhalten ausgelegt. Gegen diesen Manipulations-Vorwurf hatte sich FCH-Cheftrainer Tobias Flitsch, wegen unsportlichen Verhaltens im Zusammenhang selbst zu einer Geldstrafe verurteilt, strikt verwahrt.top