Lokalsport

Milde Strafe für Göppinger Fußballer

Stuttgart. Das Sportgericht der Fußballverbands- und Landesligen hat in seiner Sitzung am Donnerstag das Urteil im Sportgerichtsverfahren gegen den 1. Göppinger SV gesprochen. Demnach wird der Verein mit dem Abzug von zwei Punkten für die laufende Verbandsliga-Saison 2011/12 sowie mit einer Geldstrafe in Höhe von 1 500 Euro bestraft. Das Sportgericht sieht es als erwiesen an, dass mehrere als Amateure der Göppinger registrierte Spieler Vergütungen bezogen haben, die über den bis 30. Juni maximal zulässigen pauschalierten Aufwendungsersatz in Höhe von 149,99 Euro pro Monat hinausgingen.

Dagegen ist der Vorwurf des Einsatzes nicht spielberechtiger Spieler vom Tisch. Das Sportgericht geht davon aus, dass die Spieler des 1. Göppinger SV Mitglieder des Vereins und damit auch spielberechtigt waren. Demnach haben sich die vom 1. FC Frickenhausen und der FSV 08 Bissingen formulierten Vorwürfe nicht bestätigt.

Das Urteil sorgt in der lokalen Fußballszene auch deshalb für Gesprächsstoff, weil der WFV im vergangenen Jahr in einem ähnlich gelagerten Fall komplett anders entschieden hatte. Der TSV Notzingen war bekanntlich zum Zwangsabstieg aus der Kreisliga A verdonnert worden, weil nicht spielberechtigte Akteure zum Einsatz gekommen waren. Anders als die Göppinger hatten die Notzinger dies jedoch zugegeben und wurden dafür hart bestraft, während die Stauferstädter vergleichsweise glimpflich davon kommen. Auch deshalb sehen viele den WFV und dessen Glaubwürdigkeit als größten Verlierer des aktuellen Falls.pm/tb