Lokalsport

So funktionieren Winter-Transfers

1. Der wechselwillige Spieler muss sich bis 31. Dezember bei seinem Verein per Einschreiben abmelden.

2. Die Spielberechtigungsunterlagen müssen zwischen dem 1. und 31. Januar bei der WFV-Passstelle eingehen.

3. Der abgebende Verein muss dem Vereinswechsel zustimmen.

4. Für eine Freigabe ist diese Zustimmung dann nicht nötig, falls das letzte Pflichtspiel des Spielers mindestens sechs Monate zurückliegt.

5. Anders als in der Wechselperiode I im Juli und August, wo die Höhen der Ausbildungsentschädigungen reglementiert sind, sind die Ablösesummen im Januar-Zeitfenster von den Beteiligten frei verhandelbar.top