Lokalsport

WFV-Urteil ist bezirksintern umstritten

Kirchheim/Göppingen. Im Fußball-Bezirk Neckar/Fils bleibt der WFV-Freispruch des SV Göppingen vom Vorwurf des Einsatzes nicht spielberechtigter Akteure wegen fehlender Vereinsmitgliedschaft das Reizthema Nummer eins: Im Sommer 2010 hatte der Verband den TSV Notzingen in ähnlich gearteter Sachlage mit Punktabzügen sanktioniert, die letztlich zum Abstieg geführt hatten. Selbst Hans Sattmann, Vorsitzender des Sportgerichts Neckar/Fils, hält das WFV-Urteil für „umstritten“. In den nächsten zwei Wochen soll das mit Spannung erwartete zweit- und letztinstanzliche WFV-Urteil gesprochen werden.

Unanbhängig vom Ausgang, empfiehlt der Fußballbezirk seinen Mitgliedsvereinen in einer Pressemitteilung, Paragraf 12 b der WFV-Satzung genau zu studieren. Dieser Paragraf klärt, auf welchem Weg jemand den Status Vereinsmitglied erwirbt. Hier der Wortlaut des Bezirks-Pressetextes:

• Gemäß § 10 Nr. 1.1 der WFV-Spielordnung ist ein Spieler (Spielertrainer) nur dann spielberechtigt, wenn er Vereinsmitglied ist und eine Spiel­erlaubnis für den jeweiligen Verein erhalten hat (. . . ) Wird im anschließenden Sportgerichtsverfahren festgestellt, dass ein Spieler kein Vereinsmitglied ist und damit für den jeweiligen Verein kein Spielrecht besaß, drohen Sperr- und Geldstrafen und Punktabzug.

• Den Vereinen wird dringend empfohlen, ihre Satzung über den tatsächlichen Erwerb einer Vereinsmitgliedschaft zu überprüfen (. . .) Die Mitgliedschaft muss entsprechend der gültigen Vereinssatzung erworben worden sein.

• Entscheidend für eine Urteilsfindung ist das gewonnene Ermittlungsergebnis durch das erkennende Sportgericht und letztendlich die Beweislage. In scheinbar gleichgelagerten Fällen kann in der Sache unterschiedlich entschieden werden.

• Im Falle des TSV Notzingen hat das Sportgericht des Bezirks Neckar/Fils nach umfangreichen Ermittlungen festgestellt, dass für die fragliche Person keine Vereinsmitgliedschaft und deshalb satzungsgemäß kein Spielrecht vorlag. Im Falle des Göppinger Sportvereins kam das Sportgericht der Verbands- und Landesligen zu dem Ergebnis, dass die fraglichen Spieler ordentliche Vereinsmitglieder sind (. . . ) Deshalb konnte auch keine Spielneubewertung erfolgen.

Demnächst geht der Göppinger Fall beim WFV in die zweite Instanz: Nicht nur Hans Sattmann erwartet das Urteil höchst interessiert.tb/pm