Hochzeit

Ehevertrag

Schutz des Besitzes

Ein Ehevertrag schützt den eigenen Besitz im Falle einer Scheidung. Symbolbild

lps/AM. Nach der Hochzeit sind nicht nur die Herzen zweier Menschen auf eine neue Art miteinander verbunden, sondern auch aus finanzieller Sicht bildet ein Ehepaar eine ganz besondere Einheit. Es gibt eine Reihe rechtlicher und steuerlicher Auswirkungen, die eine Heirat zur Folge hat. Dennoch teilen Eheleute nicht automatisch alles miteinander, denn sowohl der Verdienst als auch das Vermögen bleiben im individuellen Besitz, der Wertzuwachs hingegen gehört nach der Eheschließung beiden. Besitzt einer der Partner beispielsweise eine Eigentumswohnung, bleibt dieses Eigentum im Falle einer Scheidung in seinem Besitz. Investieren jedoch beide Ehepartner zu gleichen Teilen in eine Immobilie, in Wertpapiere oder andere Güter, muss dieser Gewinn bei einer Scheidung geteilt werden. Der Wertzuwachs muss zwischen den Ehepartnern ausgeglichen werden – das besagt der sogenannte Zugewinnausgleich. Wer hingegen Geld und Liebe strikt trennen möchte, kann eine Gütertrennung durch einen Ehevertrag veranlassen. Hierbei kann festgelegt werden, dass auch neu erworbenes Vermögen im Falle einer Scheidung nicht geteilt wird. Aber ein Ehevertrag kann weit mehr als die Gütertrennung regeln. Hierzu gehören zum Beispiel. Unterhaltszahlungen, Altersvorsorge und erbrechtliche Angelegenheiten. Für viele ist ein Ehevertrag eine äußerst unromantische Angelegenheit, da er sich auf Regelungen im Falle einer Scheidung bezieht. Unromantisch ja, aber äußerst sinnvoll, denn er sorgt für klare Verhältnisse: für beide Seiten.