lps/AM. Im Gegensatz zur Honigbiene, die größtenteils als nützlich und putzig angesehen wird, haben es Wespen sehr schwer. Sie werden überwiegend als lästig und unnütz empfunden. Doch das ist ein Irrglaube, denn Wespen vernichten andere Schädlinge wie Fliegen, Blattläuse und Raupen. Sie sind somit Fleischfresser und werden vom fleischigen Duft angezogen. Das ist mitunter der Grund, weshalb Wespen unerwünschte Dauergäste auf Grillpartys sind. Da sie wertvolle Dienste im Garten und in der freien Natur leisten, sind Wespen nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Das bedeutet, man darf sie nicht mutwillig beunruhigen, fangen, verletzen oder töten. Auch Wespennester dürfen nicht zerstört, sondern müssen gemeldet und umgesiedelt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich von diesen Bestimmungen befreien lassen. Das ist jedoch nur möglich, sofern ein überwiegend öffentliches Interesse besteht oder die Einhaltung dieses Gesetzes zu einer unzumutbaren Belastung im Einzelfall führt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sich Kinder in unmittelbarer Nähe aufhalten. Hierbei kann es sich um eine Kita oder eine Grundschule handeln. Wer in vielen deutschen Bundesländern eine Wespe fängt, verletzt oder tötet, kann mit einem hohen Bußgeld bestraft werden. Das Bußgeld bewegt sich zwischen 5.000 und 65.000 Euro. Das Gesetz sieht sogar vor, dass Wespen, die um das Grillfleisch fliegen, nicht getötet, sondern mit anderen Leckereien, wie beispielsweise einer Schale Zuckerwasser, abgelenkt werden.
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