lps/LK. Grüne Labels, ökologische Landwirtschaft und Bio-Siegel, die Kennzeichnungen insbesondere auf Lebensmitteln und Kosmetikprodukten können einen ganz schön in die Irre führen. Dass die Worte „ökologisch“ und „biologisch“ dabei synonym verwendet werden, kann zumindest ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Die Begriffe „bio“ und „öko“ sind außerdem durch EU-Vorschriften geschützt. Das bedeutet, Produkte, die unter diesen Bezeichnungen vermarktet werden, müssen auch die entsprechenden Vorschriften erfüllen. Dann wird auch das EU-Bio-Logo verpflichtend. Dieses muss auf allen Bio-Lebensmittel, die in der Europäischen Union vorverpackt wurden, aufgeführt sein. Dasselbe gilt für den Kontrollstellencode und die Herkunftsangabe, also ob die Zutaten aus der EU, Nicht-EU oder beiden Gebieten stammen. Die EU-Vorschriften bilden die Grundbasis für eine ökologische Herstellung. Einige Verbände, vor allem auf Länderebene, gehen über diese Vorschriften hinaus und zertifizieren somit strengere Richtlinien. Das deutsche Bio-Siegel orientiert sich an den EU-Vorschriften, ist freiwillig und kostenlos. Öko-Kontrollstellen überwachen die Einhaltung der Richtlinien und unterstehen wiederum den Kontrollbehörden. Wer also Bio-Produkte herstellt und vertreibt, muss sich bei einer Kontrollstelle anmelden, sodass die Einhaltung der Standards gesichert ist. Wirbt ein Produkt hingegen mit Begriffen wie „kontrolliert“ oder „unbehandelt“ ohne die Ergänzung von „ökologisch“ oder „biologisch“, ist Vorsicht geboten.
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