Recycling und Entsorgung

Falsch entsorgte Batterien und Akkus

Batteriebrände gefährden Leben und die Gesundheit

Symbolbild

bvse. Elektronische Grußkarten im Papiermüll, blinkende Kinderschuhe oder elektronische Spiel- und Sportgeräte im Restmüll - immer häufiger brennt es in Müllsammelcontainern, in Müllfahrzeugen oder in Recyclinganlagen, weil Lithium-Ionen-Akkus falsch entsorgt werden.

Zugleich nimmt die Verwendung von Batterien und noch dazu ihre Energiedichte immer weiter zu – und damit auch die Gefahr von Bränden. Brände aufgrund von falsch entsorgten Lithium-Akkus können gravierend sein, da sie sich schnell ausbreiten und nur schwer gelöscht werden können. Diese Brände gefährden den Bestand von Anlagen und in erster Linie die Sicherheit und Gesundheit von Müllwerkerinnen und Müllwerkern oder Angestellten von Recyclinganlagen. Was die wenigsten wissen dürften: Werden Lithium-Ionen-Akkus mechanisch beschädigt, also gequetscht, könnten sie auch bereits in privaten Restmülleimern Brände auslösen.

Batteriebrände gefährden Leben und die Gesundheit, vernichten Anlagen und verursachen damit Schäden, die in die Millionen gehen. Deswegen gehören Batterien auf keinen Fall in die Restmülltonne oder in die gelbe Tonne - weder lose noch in Elektroaltgeräten. Batterien und Elektroaltgeräte können an den dafür vorgesehenen Sammelstellen, etwa bei Wertstoffhöfen oder im Fachhandel, abgegeben werden. Dort werden sie sicher entsorgt und recycelt. 
Warum können Elektrogeräte und Batterien gefährlich für die Umwelt sein?
Elektrogeräte enthalten neben wertvollen Metallen oft auch Schadstoffe wie Quecksilber, Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) oder polybromierte Flammschutzmittel. Werden sie falsch entsorgt, gefährden sie Gesundheit und Umwelt. Gleiches gilt für Batterien, die giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten können.
Besondere Gefahren gehen von den sehr energiereichen Lithium-Ionen-Akkumulatoren aus, die Brände verursachen können, sowohl Lithium-Batterien als auch Elektrogeräte, die Lithium-Batterien enthalten, sind daher besonders sensibel in der Entsorgung.
E-Geräte, die mülltonnengängig sind und teilweise potente Batterien verbaut haben:
• Laptops mit anliegendem Akku und Laptops mit eingebautem Akku
• Taschenlampen
• Akkuschrauber
• Handstaubsauer und große Staubsauger
• Handys
• Tablets
• Elektrische Zahnbürsten
• Spielzeug (größere wie Autos und Boote oder sprechende Puppen und Kuscheltiere, aber auch kleinere wie leuchtende Quietsche-Entchen oder blinkende Hüpfbälle)
• Skateboards u.a. Sportgeräte
• Rasierer
Außerdem neue Produkte, die Batterien verbaut haben, die man häufig vergisst und deshalb oft im Restmüll landen:
• E-Zigaretten (Einweg/Mehrweg)
• Rauchmelder
• Kabellose Kopfhörer
• Leuchtende Schuhe
• Glückwunschkarten (mit akustischem oder Leuchteffekt)
• Leuchtende Luftballons
• Pager (z.B. auch für Kinder)
Wie werden Elektroaltgeräte und Altbatterien richtig entsorgt?
Elektroaltgeräte, Altbatterien und -akkus gehören nicht in den Hausmüll (und nicht in die Umwelt). Verbraucher sind verpflichtet, sie richtig zu entsorgen: Entsorgungsmöglichkeiten gibt es insbesondere beim kommunalen Wertstoffhof oder im Handel. Neben den Wertstoffhöfen existieren in vielen Kommunen sogenannte Schadstoffmobile, die wochentäglich zu unterschiedlichen Standorten im Gemeindegebiet kommen und bei denen häufig auch Altbatterien oder kleine Elektroaltgeräte abgegeben werden können, informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde zum jeweiligen Annahmeportfolio. Außerdem gibt es in diversen Kommunen das teilweise kostenpflichtige Angebot, Elektroaltgeräte vom Grundstück bzw. aus der Wohnung abholen zu lassen.
Bei den kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieben
Verbraucher können sowohl ihre alten Geräte als auch ihre Altbatterien an den meisten kommunalen Wertstoffhöfen kostenlos zurückgeben, informieren Sie sich am besten vorab über das Annahmeportfolio Ihres Wertstoffhofs vor Ort.
Im Handel
Zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten sind alle großen Händler verpflichtet, die auf einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern Elektrogeräte verkaufen. Das neue Elektrogesetz aus dem Jahr 2021, das seit dem 1. Januar 2022 gilt, umfasst eine Rücknahmepflicht auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dabei macht das Gesetz im Grundsatz keinen Unterschied zwischen stationärem Einzel- und Onlinehandel. Beim Onlinehandel wird entsprechend die Versand- und Lagerfläche zu Grunde gelegt. Ein Altgerät muss immer kostenlos zurückgenommen werden, wenn ein entsprechendes Neugerät derselben Geräteart gekauft wird.
Kleinere Geräte wie Rasierer, elektronische Zahnbürsten und Mobiltelefone (Geräte, die in keiner Abmessung länger als 25 Zentimeter sind) müssen auf Verlangen immer, auch ohne Neukauf, kostenlos zurückgenommen werden. Die Rücknahme ist hierbei auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt. Händler, die nicht unter die Pflicht fallen, können Elektro-Altgeräte freiwillig zurücknehmen. Geräte-Altbatterien müssen von Händlern kostenlos zurückgenommen werden. Dafür stellen Supermärkte, Discounter, Drogerien oder Baumärkte unter anderem Sammelboxen bereit.